Der Allgemeine Teil des Deutschen Bürgerlichen Rechts
Zweiter Band: Die rechtserheblichen Tatsachen, insbesondere das Rechtsgeschäft. Erste Hälfte. Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Zehnte Abteilung, erster Teil, zweiter Band, erste Hälfte. Hrsg. von Karl Binding Herausgegeben:Binding, Karl
Der Allgemeine Teil des Deutschen Bürgerlichen Rechts
Zweiter Band: Die rechtserheblichen Tatsachen, insbesondere das Rechtsgeschäft. Erste Hälfte. Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Zehnte Abteilung, erster Teil, zweiter Band, erste Hälfte. Hrsg. von Karl Binding Herausgegeben:Binding, Karl
Diese Arbeit erschien als zehnter Teil des von Karl Binding herausgegebenen Werkes "Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft" und ist dem allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts gewidmet. Das Werk war ursprünglich auf zwei Bände ausgelegt, jedoch musste zweite Band aufgrund des großen Umfangs in zwei Halbbände zerlegt werde. Der vorliegende erste Halbband enthält die allgemeine Lehre von den rechtserheblichen Tatsachen sowie den größeren Teil der Lehre vom Rechtsgeschäft. Dazu gehören u.a. Wesen und Hauptarten des Rechtsgeschäfts, Ungültigkeit der Rechtsgeschäfte sowie Auslegung der Rechtsgeschäfte und Willensmängel.…mehr
Diese Arbeit erschien als zehnter Teil des von Karl Binding herausgegebenen Werkes "Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft" und ist dem allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts gewidmet. Das Werk war ursprünglich auf zwei Bände ausgelegt, jedoch musste zweite Band aufgrund des großen Umfangs in zwei Halbbände zerlegt werde. Der vorliegende erste Halbband enthält die allgemeine Lehre von den rechtserheblichen Tatsachen sowie den größeren Teil der Lehre vom Rechtsgeschäft. Dazu gehören u.a. Wesen und Hauptarten des Rechtsgeschäfts, Ungültigkeit der Rechtsgeschäfte sowie Auslegung der Rechtsgeschäfte und Willensmängel.
Karl Binding, Straf- und Staatsrechtslehrer, geboren 1841 in Frankfurt/Main, gest. 1920 in Freiburg (Breisgau), studierte in Göttingen 1860 und Heidelberg 1862 und promovierte 1863 in Göttingen zum Dr. jur. Er habilitierte sich 1864 in Heidelberg, wurde 1866 ordentlicher Professor des öffentlichen Rechts in Basel, 1870 in Freiburg (Breisgau), 1872 in Straßburg, 1873 in Leipzig und 1913 emeritiert.
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