Andreas von Tuhrs Schrift erschien als zehnter Teil des von Karl Binding herausgegebenen Werkes "Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft" und ist dem allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts gewidmet. Das Werk ist auf zwei Bände ausgelegt. Der vorliegende erste Band hat die allgemeinen Lehren und das Personenrecht zum Gegenstand. Zunächst untersucht von Tuhr die subjektiven Rechte und Pflichten sowie das Vermögen. Erst dann geht er auf das Personenrecht ein. Dabei behandelt er die natürlichen Personen und die juristischen Personen ausführlich in jeweils einem eigenen Kapitel.