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Andreas von Tuhrs Schrift erschien als zehnter Teil des von Karl Binding herausgegebenen Werkes "Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft" und ist dem allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts gewidmet. Das Werk ist auf zwei Bände ausgelegt. Der vorliegende erste Band hat die allgemeinen Lehren und das Personenrecht zum Gegenstand. Zunächst untersucht von Tuhr die subjektiven Rechte und Pflichten sowie das Vermögen. Erst dann geht er auf das Personenrecht ein. Dabei behandelt er die natürlichen Personen und die juristischen Personen ausführlich in jeweils einem eigenen Kapitel.

Produktbeschreibung
Andreas von Tuhrs Schrift erschien als zehnter Teil des von Karl Binding herausgegebenen Werkes "Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft" und ist dem allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts gewidmet. Das Werk ist auf zwei Bände ausgelegt. Der vorliegende erste Band hat die allgemeinen Lehren und das Personenrecht zum Gegenstand. Zunächst untersucht von Tuhr die subjektiven Rechte und Pflichten sowie das Vermögen. Erst dann geht er auf das Personenrecht ein. Dabei behandelt er die natürlichen Personen und die juristischen Personen ausführlich in jeweils einem eigenen Kapitel.
Autorenporträt
Karl Binding, Straf- und Staatsrechtslehrer, geboren 1841 in Frankfurt/Main, gest. 1920 in Freiburg (Breisgau), studierte in Göttingen 1860 und Heidelberg 1862 und promovierte 1863 in Göttingen zum Dr. jur. Er habilitierte sich 1864 in Heidelberg, wurde 1866 ordentlicher Professor des öffentlichen Rechts in Basel, 1870 in Freiburg (Breisgau), 1872 in Straßburg, 1873 in Leipzig und 1913 emeritiert.