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Den Ausgangspunkt der Untersuchung bildet die Auseinandersetzung um die Rechtsstellung des sog. Alt-Bundestages, insbesondere die Frage nach seiner demokratischen Legitimation. Der Autor beleuchtet im wesentlichen drei Bereiche: Er stellt die historische Entwicklung des Übergangs von einem alten auf ein neues Parlament dar, und er zeigt die rechtliche Ausgestaltung des Übergangs vom alten zum nachfolgenden Bundestag auf. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt jedoch in der rechtlichen Würdigung der materiellen Zuständigkeit des Alt-Bundestages, d. h. der Ausübung parlamentarischer Befugnisse durch…mehr

Produktbeschreibung
Den Ausgangspunkt der Untersuchung bildet die Auseinandersetzung um die Rechtsstellung des sog. Alt-Bundestages, insbesondere die Frage nach seiner demokratischen Legitimation. Der Autor beleuchtet im wesentlichen drei Bereiche: Er stellt die historische Entwicklung des Übergangs von einem alten auf ein neues Parlament dar, und er zeigt die rechtliche Ausgestaltung des Übergangs vom alten zum nachfolgenden Bundestag auf. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt jedoch in der rechtlichen Würdigung der materiellen Zuständigkeit des Alt-Bundestages, d. h. der Ausübung parlamentarischer Befugnisse durch den Alt-Bundestag.

Dem Autor gelingt es, das Thema im Spannungsfeld zwischen Verfassungsrecht, parlamentarischer Praxis, Staatstheorie und Politik anschaulich und sorgfältig zu analysieren. Interessant und aufschlußreich ist auch der eingangs getätigte Blick auf die "lame duck sessions" des amerikanischen Kongresses. In der Geschichte der Bundesrepublik hat der Alt-Bundestag erst ein einziges Mal eine - wenngleich politisch nicht unumstrittene - Rolle gespielt: bei der Beratung eines Antrages der Bundesregierung über eine deutsche Beteiligung an dem geplanten NATO-Einsatz im Kosovo-Konflikt im Oktober 1998. Albrecht Kochsiek kommt zu dem Ergebnis, daß allenfalls politisch-moralische, nicht jedoch rechtliche Bedenken gegen ein Tätigwerden des Alt-Bundestages angeführt werden können. Der Alt-Bundestag ist aufgrund seiner demokratischen Legitimation zur Wahrnehmung aller parlamentarischen Rechte befugt.