Es erschließt sich ein zentrales Kapitel der amerikanischen Mediengeschichte: Erstmals wird das breite Spektrum der US-amerikanischen Gerichtsfilme aus den letzten fünfzig Jahren einer wissenschaftlichen, interdisziplinär orientierten Untersuchung unterzogen. Das Augenmerk liegt vor allem auf den gesellschaftlichen, rechtlichen und kulturellen Bedingungen der Entwicklungsgeschichte dieses nicht nur in den USA außerordentlich populären Genres. Neben Kinoproduktionen werden zahlreiche TV-Movies herangezogen, deren justiz- und sozialkritische Implikationen heute auf der Leinwand keine Entsprechungen (mehr) haben. Exemplarische Analysen von neun Untergattungen des courtroom drama verweisen auf verschiedenartige filmische Manifestationen der Justizpraxis, auf Akzentuierungen amerikanischer Ideologien sowie Besonderheiten der Ästhetik und Dramatik. Falldarstellungen aus der Kriminal- und Rechtsgeschichte der USA runden die Aufarbeitung des Zusammenhangs zwischen Film- und Gesellschaftsgeschichte ab.
Mit Vorliebe greifen Regisseure reale Justizirrtümer sowie Kapitalverbrechen auf, deren schockierende Details den Filmzuschauern im Gegensatz zur Leserschaft der oft vorhandenen literarischen Vorlage bewusst vorenthalten werden. Ambitionierte Verfilmungen beschreiben ein dem Ideal des amerikanischen Traums widersprechendes soziales Gefüge, in dem die kulturelle Verankerung der Gewalt von den polizeilichen Ermittlungen bis zur Rechtsprechung nicht folgenlos bleibt. So deutet der Gerichtsfilm auch auf politische, moralische und psychologische Probleme einer Nation, die auf ihre Rechtstradition stolz ist - und die Fähigkeit zur Selbstkritik dennoch nicht eingebüßt hat.
Mit Vorliebe greifen Regisseure reale Justizirrtümer sowie Kapitalverbrechen auf, deren schockierende Details den Filmzuschauern im Gegensatz zur Leserschaft der oft vorhandenen literarischen Vorlage bewusst vorenthalten werden. Ambitionierte Verfilmungen beschreiben ein dem Ideal des amerikanischen Traums widersprechendes soziales Gefüge, in dem die kulturelle Verankerung der Gewalt von den polizeilichen Ermittlungen bis zur Rechtsprechung nicht folgenlos bleibt. So deutet der Gerichtsfilm auch auf politische, moralische und psychologische Probleme einer Nation, die auf ihre Rechtstradition stolz ist - und die Fähigkeit zur Selbstkritik dennoch nicht eingebüßt hat.
Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension
Klaus Ungerer vernichtet das Buch gleich im ersten Absatz: Der Autor Matthias Kuzina folge offensichtlich der Devise: Warum sich kurz fassen, wenn es auch lang geht. Dass Kuzina so schreibt, belegt der Rezensent mit ausführlichen Zitaten. Die Kriterien, die Kuniza anlegt, missfallen Ungerer derart, dass er sie nur mit beißendem Sarkasmus wiedergeben kann. Offensichtlich legt der Autor vor allem pädagogische Maßstäbe an: 'Die Darbietung der Handlung ist zu effekthascherisch, als dass man den Inhalt ernst nehmen könnte', zitiert Ungerer aus dem Buch und fragt: "Wer geht denn ins Kino, um Filme ernst zu nehmen?" Richtig in Fahrt kommt Ungerer, wenn er einzelne Wörter wie 'pönalisierbar', 'akzidentell', 'Adäquanz der Metakommunikation' oder 'ridikül' auf Korn nimmt: "Nur ein Ignorant würde solcherlei Schmuckworte für superfluös halten."
© Perlentaucher Medien GmbH
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