Mit der Anerkennung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben hat das BVerfG im Februar 2020 die autonome Entscheidung am Lebensende gestärkt. Gesetzliche Neuregelungen sind bislang gescheitert. Die rechtliche Bewertung der verschiedenen Formen der Sterbehilfe erfolgt weitgehend durch die Rechtsprechung. Entsprechend groß ist die derzeit bestehende Rechtsunsicherheit. Die Arbeit analysiert zunächst die derzeitige Rechtslage und arbeitet umfassend den bestehenden Handlungsbedarf heraus. Im Anschluss widmet sie sich mit dem AMHE-SterbehilfeG dem derzeit ersichtlich umfangreichsten Gesetzesentwurf und hinterfragt kritisch die vorgeschlagenen Regelungen.
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