Der Amsterdamer Vertrag knüpft an die Neuerungen des Vertrags von Maastricht an und vervollständigt diese in wesentlichen Bereichen. Der Aufbau des Kommentars (368 Seiten) orientiert sich an den Abschnitten des Amsterdamer Vertrags: I. Grundprinzipien, Freizügigkeit und innere Sicherheit; II. Union der Bürger; III. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik; IV. Die Organe der Union; V. Engere Zusammenarbeit - "Flexibilität". Innerhalb der Abschnitte werden die einzelnen Themenbereiche unter der Systematik: Bisherige Rechtslage/Amsterdamer Neuerungen/Bewertung kommentiert. Auf diese Weise werden sämtliche Vertragsbestimmungen, Protokolle und Erklärungen des Amsterdamer Vertrages übersichtlich und in den jeweiligen Kontext eingebettet analysiert. In übersichtlichen Kapiteln wird sowohl die Finanzierung des europäischen Haushalts als auch jeder einzelne Politikbereich detailliert erklärt. Historische Rückblicke stellen die Entwicklung der momentanen EU-Politiken in ihren Grundzügen dar und ermöglichen eine Beurteilung ihrer Reformchancen. Einnahmen- und Ausgabencharakteristika - namentlich ihre strukturellen Benachteiligungen bzw. Bevorzugungen - ziehen sich als Beobachtungskriterien durch die Kapitel. Zusammenhänge, die durch die bislang geführte "Nettozahler-Diskussion" verdeckt blieben, werden aufgedeckt. Gerade diese umfassende Darstellung dürfte das Buch zu einer Pflichtlektüre für all diejenigen machen, die sich näher mit der "Nettozahler-Diskussion" und mit einer europäischen Finanzreform beschäftigen möchten.
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 16.12.1998Überblick
EUROPARECHT: Die Großkommentare zum Amsterdamer Vertrag lassen noch auf sich warten. Derweil hilft die Kommentierung von Bergmann und Lenz die Veränderungen im Recht der Europäischen Union zu erkennen und einzuordnen, die der am 2. Oktober vergangenen Jahres geschlossene Vertrag mit sich bringt. Die Herausgeber erheben nicht den Anspruch, das Vertragswerk vollständig zu analysieren. Sie erwarten - wohl zutreffend -, daß Juristen in der Justiz, Verwaltung, Rechtsberatung und Wirtschaft, für die das Buch geschrieben ist, einen schnellen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen gewinnen möchten. Der Aufbau des Kommentars orientiert sich an den Sachgebieten, die die Regierungskonferenz bei den Verhandlungen zum Amsterdamer Vertrag gebildet hat: Freiheit, Sicherheit und Recht; Die Union und die Bürger; Außenpolitik; Die Organe der Union; Engere Zusammenarbeit. Die Autoren, in der Mehrzahl in der Justiz, Verwaltung oder als Rechtsanwälte tätig, berücksichtigen damit, daß die Nummern der Vertragsartikel, an denen sich juristische Kommentare gewöhnlich orientieren, vielen Praktikern nichts sagen. Die wesentlichen Neuerungen des Vertrages werden prägnant dargestellt: das Notstandsverfahren, die verbesserte polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit, die gemeinsame Sozialpolitik, die Beschäftigungspolitik und das neuartige Konzept der Flexibilität. Die Hinweise auf Literatur und Rechtsprechung sind sparsam, dürften dem Praktiker aber genügen. Verzichtet wird auf eine ausführliche Wiedergabe der unterschiedlichen Standpunkte, die zu vielen europarechtlichen Fragen vertreten werden, zum Beispiel zur Schaffung eines europäischen Grundrechtskatalogs. Dafür ist der eigenen Bewertung der Autoren in jedem Kapitel ein eigener Abschnitt gewidmet. Die Gliederung "Bisherige Rechtslage, Amsterdamer Neuerungen und Bewertung" bewährt sich im wesentlichen. Etwas knapp sind zuweilen die Ausführungen zur Entstehungsgeschichte der Vertragsnormen und zu der politischen Diskussion um die Fortentwicklung der Europäischen Union. Angesichts der Dynamik der europäischen Entwicklung wären weitere Erläuterungen zu den politischen Ursprüngen der Vertragsnormen wünschenswert gewesen. Das gilt vor allem für das Kapitel zum Subsidiaritätsprinzip. Der juristische Streit um Auslegung und Einordnung dieses Prinzips ist im Grunde ein politischer, geprägt von dem Ringen um nationale Eigenständigkeit und europäische Integration. (Jan Bergmann, Christofer Lenz : Der Amsterdamer Vertrag. Eine Kommentierung der Neuerungen des EU- und EG-Vertrages. Omnia Verlag, Köln 1998. 367 Seiten, 85 Mark.)
gel.
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EUROPARECHT: Die Großkommentare zum Amsterdamer Vertrag lassen noch auf sich warten. Derweil hilft die Kommentierung von Bergmann und Lenz die Veränderungen im Recht der Europäischen Union zu erkennen und einzuordnen, die der am 2. Oktober vergangenen Jahres geschlossene Vertrag mit sich bringt. Die Herausgeber erheben nicht den Anspruch, das Vertragswerk vollständig zu analysieren. Sie erwarten - wohl zutreffend -, daß Juristen in der Justiz, Verwaltung, Rechtsberatung und Wirtschaft, für die das Buch geschrieben ist, einen schnellen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen gewinnen möchten. Der Aufbau des Kommentars orientiert sich an den Sachgebieten, die die Regierungskonferenz bei den Verhandlungen zum Amsterdamer Vertrag gebildet hat: Freiheit, Sicherheit und Recht; Die Union und die Bürger; Außenpolitik; Die Organe der Union; Engere Zusammenarbeit. Die Autoren, in der Mehrzahl in der Justiz, Verwaltung oder als Rechtsanwälte tätig, berücksichtigen damit, daß die Nummern der Vertragsartikel, an denen sich juristische Kommentare gewöhnlich orientieren, vielen Praktikern nichts sagen. Die wesentlichen Neuerungen des Vertrages werden prägnant dargestellt: das Notstandsverfahren, die verbesserte polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit, die gemeinsame Sozialpolitik, die Beschäftigungspolitik und das neuartige Konzept der Flexibilität. Die Hinweise auf Literatur und Rechtsprechung sind sparsam, dürften dem Praktiker aber genügen. Verzichtet wird auf eine ausführliche Wiedergabe der unterschiedlichen Standpunkte, die zu vielen europarechtlichen Fragen vertreten werden, zum Beispiel zur Schaffung eines europäischen Grundrechtskatalogs. Dafür ist der eigenen Bewertung der Autoren in jedem Kapitel ein eigener Abschnitt gewidmet. Die Gliederung "Bisherige Rechtslage, Amsterdamer Neuerungen und Bewertung" bewährt sich im wesentlichen. Etwas knapp sind zuweilen die Ausführungen zur Entstehungsgeschichte der Vertragsnormen und zu der politischen Diskussion um die Fortentwicklung der Europäischen Union. Angesichts der Dynamik der europäischen Entwicklung wären weitere Erläuterungen zu den politischen Ursprüngen der Vertragsnormen wünschenswert gewesen. Das gilt vor allem für das Kapitel zum Subsidiaritätsprinzip. Der juristische Streit um Auslegung und Einordnung dieses Prinzips ist im Grunde ein politischer, geprägt von dem Ringen um nationale Eigenständigkeit und europäische Integration. (Jan Bergmann, Christofer Lenz : Der Amsterdamer Vertrag. Eine Kommentierung der Neuerungen des EU- und EG-Vertrages. Omnia Verlag, Köln 1998. 367 Seiten, 85 Mark.)
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