Wie kann in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren der Sachverhalt ermittelt werden? Der Autor beantwortet diese Frage sowohl abstrakt als auch konkret. Dabei erfasst er rechtsdogmatisch und tatsächlich zunächst die Systematik des Amtsermittlungsgrundsatzes in den beiden Verfahren. Darauf aufbauend untersucht der Autor, wie sich die dogmatischen Grundlagen auf die konkreten Ermittlungen auswirken. Im Vordergrund der Betrachtungen steht dabei die Delegation von Ermittlungen durch das Gericht, die der Autor grundsätzlich für zulässig und erforderlich hält. Abschließend unterbreitet der Autor Gesetzgebungsvorschläge, die die zuvor durch den Autor aufgedeckten Lücken im System der Amtsermittlungen schließen sollen.