Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, einseitig bedruckt, Note: 1,2, Freie Universität Berlin (FFU), Veranstaltung: Projetgruppe Öffentliches Umweltrecht, 10 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: A. Einleitung
Mit der Umsetzung der europäischen Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (im Folgenden TEHG genannt) und in dem Zuteilungsgesetz für die erste Handelsperiode 2005 bis 2007 (im Folgenden ZUG 2007 genannt) ist auch in Deutschland am 01. Jan. 2005 der europaweite Handel mit Emissionszertifikaten in seine Probephase gestartet. Ziel dieses
Handelssystems ist die kosteneffiziente Reduktion von Treibhausgasen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (im Folgenden EU genannt). Zeitraum für die Reduktionserfüllung ist die Zeit der zweiten Handelsperiode von 2008 2012. Reduziert werden muss nach einem bestimmten Reduktionsindex, dem sog. Burden-Sharing-Agreement , wonach sich die einzelnen Mitgliedstaaten je nach wirtschaftlicher Entwicklung zu individuellen Reduktionszielen verpflichtet haben. Danach hat sich die Bundesrepublik Deutschland zu einer Reduktion seiner Treibhausgasemissionen von 21%, die gesamte Europäische Union zu einer Reduktion von 8% unter den Wert von 1990, verpflichtet. Obwohl im Wesentlichen in der Naturwissenschaft 5 Treibhausgase für die Klimaveränderung verantwortlich gemacht werden, ist das Emissionshandelsystem in der EU derzeit jedoch nur auf die Reduktion des Treibhausgases Kohlendioxid (CO²) ausgerichtet(1).
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(1) Vgl. Ebsen Emissionshandel in Deutschland, Rn. 19 ff.
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Mit der Umsetzung der europäischen Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (im Folgenden TEHG genannt) und in dem Zuteilungsgesetz für die erste Handelsperiode 2005 bis 2007 (im Folgenden ZUG 2007 genannt) ist auch in Deutschland am 01. Jan. 2005 der europaweite Handel mit Emissionszertifikaten in seine Probephase gestartet. Ziel dieses
Handelssystems ist die kosteneffiziente Reduktion von Treibhausgasen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (im Folgenden EU genannt). Zeitraum für die Reduktionserfüllung ist die Zeit der zweiten Handelsperiode von 2008 2012. Reduziert werden muss nach einem bestimmten Reduktionsindex, dem sog. Burden-Sharing-Agreement , wonach sich die einzelnen Mitgliedstaaten je nach wirtschaftlicher Entwicklung zu individuellen Reduktionszielen verpflichtet haben. Danach hat sich die Bundesrepublik Deutschland zu einer Reduktion seiner Treibhausgasemissionen von 21%, die gesamte Europäische Union zu einer Reduktion von 8% unter den Wert von 1990, verpflichtet. Obwohl im Wesentlichen in der Naturwissenschaft 5 Treibhausgase für die Klimaveränderung verantwortlich gemacht werden, ist das Emissionshandelsystem in der EU derzeit jedoch nur auf die Reduktion des Treibhausgases Kohlendioxid (CO²) ausgerichtet(1).
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(1) Vgl. Ebsen Emissionshandel in Deutschland, Rn. 19 ff.
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