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Seit der offiziellen Gründung der CEMAC am 25. Juni 1999 haben sich die Mitgliedstaaten das Ziel gesetzt, einen gemeinsamen, wettbewerbsfähigen und wettbewerbsfähigen Markt aufzubauen. In Bezug auf die Finanzierung der Wirtschaft erschienen die Finanzmärkte als die beste Lösung zur Mobilisierung von Ersparnissen, um die für den Aufschwung der Subregion notwendigen Entwicklungsprojekte zu finanzieren. Dieses hehre Ziel, die Wirtschaft über den Markt zu finanzieren, führt jedoch auch dazu, dass es in der CEMAC-Region zu Börsenkriminalität kommt, wodurch die Problematik des Schutzes derjenigen,…mehr

Produktbeschreibung
Seit der offiziellen Gründung der CEMAC am 25. Juni 1999 haben sich die Mitgliedstaaten das Ziel gesetzt, einen gemeinsamen, wettbewerbsfähigen und wettbewerbsfähigen Markt aufzubauen. In Bezug auf die Finanzierung der Wirtschaft erschienen die Finanzmärkte als die beste Lösung zur Mobilisierung von Ersparnissen, um die für den Aufschwung der Subregion notwendigen Entwicklungsprojekte zu finanzieren. Dieses hehre Ziel, die Wirtschaft über den Markt zu finanzieren, führt jedoch auch dazu, dass es in der CEMAC-Region zu Börsenkriminalität kommt, wodurch die Problematik des Schutzes derjenigen, die ihr Geld dort investieren, wieder aktuell wird. So stehen dem Anleger, der in der CEMAC-Zone Opfer eines Börsenvergehens geworden ist, eine Reihe von Rechtsbehelfen zur Verfügung, um seinen Schaden zu begleichen, aber auch um den Verantwortlichen zu bestrafen. Die Wiedergutmachung, das traditionelle Mittel für Opfer von Börsengeschäften, scheint aufgrund der starren Bedingungen für ihre Durchführung ineffizient zu sein. Die Strafverfolgung vor dem Strafrichter, die diese Unzulänglichkeiten ausgleichen soll, ist selbst unwirksam.
Autorenporträt
BANDOLO François Xavier, estudiante de doctorado en derecho privado en la Universidad de Yaoundé II en Camerún.