Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Bergische Universität Wuppertal, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Unternehmen muss nach gesetzlichen Vorgaben am Ende seines Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss erstellen. Oftmals ergibt sich in der Praxis ein ganz anderes Bild von dem Gewinn oder Verlust des Unternehmens. Nicht allzu selten bekamen Unternehmen von Ihren Steuerberatern betriebswirtschaftliche Auswertungen unterjährig, die durch fehlende Abschlussbuchungen ein ganz anderes Bild vom Unternehmen darstellten, als nach dem Jahresabschluss tatsächlich vorlag. Der Unternehmer ist dazu verpflichtet Rückstellungen im Rahmen seines Jahresabschlusses aufzunehmen. Dies soll Themader vorliegenden wissenschaftlichen Arbeit sein: Die Rückstellungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss. Nach den Grundlagen was überhaupt Rückstellungen sind und wie sie in die Bilanz eingeordnet werden, beschreibt die Proseminar-Arbeit, wie Rückstellungen eigentlich gebildet und aufgelöst werden. Wann Rückstellungen überhaupt angesetzt werden dürfen, ist im darauffolgenden Kapitel zu finden. Im Anschluss daran werden drei wesentliche Rückstellungen kurz dargestellt und beispielhaft der Praxisbezug klargestellt. Nachdem nun alle theoretischen Fragen zu Rückstellungen erörtert wurden, behandelt die Proseminar-Arbeit die relevante Problemfragestellung, welche Auswirkungen Rückstellungen eigentlich haben. Zum einen natürlich gegenüber dem Fiskus, aber auch gegenüber Gläubigern und Anteilseignern. Daraus ergeben sich die Fragen nach den Vor- und Nachteilen von Rückstellungen. Was kann es einem Unternehmen bringen, die Ermessensspielräume von Rückstellungen auszunutzen und damit das Ergebnis des Jahresabschlusses zu lenken? Abschließend werden die angeführten Punkte zusammengefasst. Auf die genauen Bewertungen von Rückstellungen wird nicht näher eingegangen, da es den Rahmen der Proseminararbeit überschreiten würde. Es werden lediglich wesentliche Rückstellungen erläutert und deren Grund zur Bildung erklärt. Ebenfalls wird zum größten Teil auf den Bezug zum Steuerrecht verzichtet. Dieser ist zwar mitunter entscheidend aber nicht Kernthema dieser wissenschaftlichen Arbeit.
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