In Deutschland wird die Verringerung der Arbeitszeit überwiegend von Frauen beansprucht und realisiert. Grund hierfür ist, dass diese sich in der Regel um die Betreuung der Kinder kümmern, während Männer ihre Berufstätigkeit aufgrund der Geburt eines Kindes meist nicht einschränken. Diese Arbeit befasst sich mit der Frage, ob die gesetzlichen Regelungen zum Anspruch auf Teilzeitarbeit, die eigentlich der Begünstigung von Frauen dienen, aufgrund einer verhaltenen Einstellungspraxis der Arbeitgeber zu einer Diskriminierung von Frauen im Sinne der Richtlinie 2002/73/EG führen.
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