Die Arbeit setzt sich mit der Thematik der Arbeitszeitflexibilisierung und hierbei im Speziellen mit der Verlängerung von Arbeitszeit auseinander. Nach einer Betrachtung der europarechtlichen Dimension stehen die Analyse und Herleitung des Anspruchs nach § 9 TzBfG im Vordergrund. Die Verfasserin prüft, ob die Norm in ihrer aktuellen Ausgestaltung ein hinreichend wirksames Mittel zur Vermeidung der sog. Teilzeitfalle darstellt. Darüber hinaus wird aufgezeigt, dass Änderungen sowohl de lege lata durch eine erweiternde Auslegung einzelner Tatbestandsmerkmale als auch de lege ferenda durch die Einführung eines Anspruchs auf Zuteilung freien Arbeitszeitvolumens möglich sowie vor dem Hintergrund einer effektiven Arbeitszeitflexibilisierung sinnvoll sind.