Die angemessene vertragsärztliche Vergütung ist ein Dauerbrenner. Thomas Ruppel untersucht einen Teilaspekt, die kostendeckende Vergütung, und leitet aus den Grundrechten einen Anspruch auf kostendeckende Vergütung jeder einzelnen vertragsärztlichen Leistung ab. Der Autor kritisiert die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach die der vertragsärztlichen Vergütung zugrunde liegende Mischkalkulation auch eine nicht einmal kostendeckende Vergütung einzelner Leistungen erlaubt. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Berufsfreiheit in der Figur der ausgleichspflichtigen Indienstnahme und - erstmals in diesem Umfang untersucht - auch die Eigentumsfreiheit. Der Autor überträgt die Rechtsfigur der ausgleichspflichtigen Inhalts- und Schrankenbestimmung auf das Vertragsarztrecht. Die Untersuchung wird abgerundet durch eine Untersuchung des Allgemeinen Gleichheitssatzes. Dr. jur. Dr. rer. med. Thomas Ruppel ist Rechtsanwalt in Lübeck.