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Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz hat die "Störung der Geschäftsgrundlage" in 313 BGB n.F. kodifiziert. Dennoch bleibt umstritten, wie gegen den Willen widerstrebender Gesellschafter schwerwiegenden Änderungen in den Verhältnissen der Gesellschaft und der Gesellschafter Rechnung getragen werden kann. Bei Personengesellschaften kommen die außerordentliche Kündigung des Gesellschaftsvertrages (
723 BGB, 133 HGB), die Ausschließung von Gesellschaftern (
737 BGB, 140 HGB), die ergänzende Auslegung des Gesellschaftsvertrages, die Pflicht zur Zustimmung zu Änderungen des
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Produktbeschreibung
Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz hat die "Störung der Geschäftsgrundlage" in
313 BGB n.F. kodifiziert. Dennoch bleibt umstritten, wie gegen den Willen widerstrebender Gesellschafter schwerwiegenden Änderungen in den Verhältnissen der Gesellschaft und der Gesellschafter Rechnung getragen werden kann. Bei Personengesellschaften kommen die außerordentliche Kündigung des Gesellschaftsvertrages (

723 BGB, 133 HGB), die Ausschließung von Gesellschaftern (

737 BGB, 140 HGB), die ergänzende Auslegung des Gesellschaftsvertrages, die Pflicht zur Zustimmung zu Änderungen des Gesellschaftsvertrages aufgrund der gesellschaftlichen Treuepflicht sowie die Berufung auf
313 BGB n.F. in Betracht. Die Arbeit grenzt die verschiedenen Rechtsbehelfe ab und ermittelt den Anwendungsbereich des
313 BGB n.F.
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Autorenporträt
Der Autor: Matthias Lorenz hat an der Universität Regensburg Rechtswissenschaften studiert. Von 2004 bis 2006 war der Autor Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Professor Koller für Bürgerliches Recht und Rechtssoziologie sowie Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Universität Regensburg und arbeitet seit 2006 als Rechtsanwalt in einer Sozietät in Stuttgart.