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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,5, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Abt. Kiel-Raisdorf , Sprache: Deutsch, Abstract: Wir steuern auf ein Zeitalter zu, "in dem jederzeit alle Daten über jedermann öffentlich sind. Datenschutz und Privatsphäre sind demnach veraltete Konzepte". Dass diese Aussage der Wirklichkeit sehr nahe kommt, ist durch wenige Zahlen belegbar: 2011 waren in Deutschland 51,7 Millionen Menschen online. Allein zum Vorjahr war dies ein Zuwachs von 6 %. Von diesen 51,7…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,5, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Abt. Kiel-Raisdorf , Sprache: Deutsch, Abstract: Wir steuern auf ein Zeitalter zu, "in dem jederzeit alle Daten über jedermann öffentlich sind. Datenschutz und Privatsphäre sind demnach veraltete Konzepte". Dass diese Aussage der Wirklichkeit sehr nahe kommt, ist durch wenige Zahlen belegbar: 2011 waren in Deutschland 51,7 Millionen Menschen online. Allein zum Vorjahr war dies ein Zuwachs von 6 %. Von diesen 51,7 Millionen Menschen waren zu diesem Zeitpunkt bereits über 22 Millionen Menschen in Deutschland Mitglied des sozialen Netzwerkes Facebook. Die Zahlen machen auch deutlich, dass das Internet immer wichtiger für den Alltag wird. Dadurch werden die Themen Datenschutz und Privatsphäre im Privatleben immer präsenter. Lidl, die Deutsche Bahn und die Deutsche Telekom haben in der Vergangenheit zudem gezeigt, dass das deutsche Datenschutzrecht insbesondere auch für Beschäftigte keinen ausreichenden Schutz aufweist. 2009 wurde durch die deutsche Regierung deshalb eine Änderung des damaligen Bundesdatenschutzgesetzes gefordert. Die Novellen I, II und III sind daraufhin 2009 und 2010 in Kraft getreten. Erreicht werden sollte dadurch eine klarere Rechtsgrundlage sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber. Allerdings stellte sich sehr schnell heraus, dass besonders der durch die Novelle II wieder neu geschaffene § 32 BDSG immer noch unzureichend ist. In der vorliegenden Arbeit beschäftige ich mich mit der Thematik, dass Facebook als eines von vielen sozialen Netzwerken immer häufiger von Unternehmen als Informationsquelle genutzt wird. Arbeitgeber möchten sich Informationen über ihre Angestellten im Beschäftigtenverhältnis ebenso beschaffen, wie über zukünftige Beschäftigte im Bewerberstatus. Dabei werden nicht selten datenschutzrechtliche Vorschriften missachtet.Ziel dieser Bachelor-Thesis ist es, festzustellen, inwieweit eine Informationsbeschaffung seitens des Arbeitgebers in einem sozialen Netzwerk wie Facebook, statthaft ist.
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