Das nationale Recht anerkennt weiterhin nur den Tarifarbeitskampf. Das Tariferfordernis wird aus der Konzeption der Arbeitskampffreiheit als Annex einer in Art. 9 Abs. 3 GG verankerten Tarifautonomie abgeleitet. Hiergegen bestehen rechtsdogmatische Bedenken. Im Weiteren hinterfragt die Arbeit, inwieweit das Tariferfordernis mit supranationalen Rechtsquellen (Art. 6 Nr. 4 ESC, Art. 11 EMRK und Art. 28 EU-GRC) vereinbar ist. Im Ergebnis stellt sich die Frage einer Neubetrachtung des Arbeitskampfrechts angesichts eines europäischen Wirtschafts- und Arbeitsmarktes, der sich mit seinen neuen Beschäftigungsformern (Digitalisierung, Plattformökonomie, Crowdworking) tariflicher Gestaltungsmacht weitgehend entzieht. Wege hierfür werden aufgezeigt.
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