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Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: 2, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Öffentliche Sicherheit - Abteilung Kriminalpolizei im Bundeskriminalamt Wiesbaden (Verwaltung), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Die Landesregierung in Hessen hat mit der Novelle zur Hessischen Gemeindeordnung die Pflicht zur Erstellung eines Beteiligungsberichts in 123a HGO aufgenommen. Dabei erhält die Berichtsvorschrift mehrere Anforderungen und Vorgaben für den zu erstellenden Beteiligungsbericht, mit denen unter anderem die…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: 2, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Öffentliche Sicherheit - Abteilung Kriminalpolizei im Bundeskriminalamt Wiesbaden (Verwaltung), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Landesregierung in Hessen hat mit der Novelle zur Hessischen Gemeindeordnung die Pflicht zur Erstellung eines Beteiligungsberichts in
123a HGO aufgenommen. Dabei erhält die Berichtsvorschrift mehrere Anforderungen und Vorgaben für den zu erstellenden Beteiligungsbericht, mit denen unter anderem die Steuerungsmöglichkeiten der kommunalen Vertretungskörperschaften gegenüber den kommunalwirtschaftlichen Gesellschaften verbessert werden soll.
Mit Hilfe der Diplomarbeit soll untersucht werden, ob der zu erstellende Beteiligungsbericht mit den gesetzlichen Mindestanforderungen im Vergleich zu Beteiligungsberichten in privaten Unternehmen als geeignetes Steuerungsinstrument anzusehen ist.
Zunächst befasst sich die Arbeit mit der gesetzlichen Grundlage des
123a HGO. Es wird überprüft, welche Mindestanforderungen explizit gefordert werden und welches Ziel damit tatsächlich verfolgt wird.
Anschließend soll das Berichtswesen in privaten Unternehmen durchleuchtet werden. Es werden dabei die Grundzüge des Beteiligungscontrollings erläutert und Merkmale eines Berichtswesens als effizientes Steuerungsinstrument aufgezeigt.
Im Anschluss erfolgt ein analytischer Vergleich zwischen der gesetzlichen Mindestanforderung mit der Vorgehensweise in privaten Unternehmen bei der Erstellung eines Beteiligungsberichts. Dabei werden insbesondere die Inhalte dargestellt, die nötig sind, um den Beteiligungsbericht in privaten Unternehmen zur Unternehmenssteuerung heranziehen zu können.
Es wird versucht die Frage zu klären, ob der gesetzlich geforderte Beteiligungsbericht zur Steuerung der kommunalen Unternehmen geeignet erscheint.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
1.Einleitung1
2.Der Beteiligungsbericht gemäß
123a HGO2
2.1Gesetzliche Mindestanforderung an einen kommunalen Beteiligungsbericht2
2.2Grundgedanke bzw. Ziel der Gesetzesnorm4
2.3Beteiligungsbericht als Bestandteil des kommunalen Beteiligungsmanagement5
3.Berichtswesen in privaten Unternehmen7
3.1.Grundzüge des betrieblichen Beteiligungscontrolling bzw. der Beteiligungssteuerung7
3.1.1Controlling7
3.1.2Beteiligungscontrolling8
3.2.Berichtswesen als effizientes Reporting- und Steuerungsinstrument14
3.2.1Der Begriff des Berichtswesens14
3.2.2Gestaltung des Berichtswesens15
4.Vergleich der gesetzlichen Mindestanforderung mit der Vorgehensweise in privaten Unternehmen22
4.1Inhalte eines Beteiligungsberichtes in privaten Unternehmen zur Unternehmenssteuerung22
4.2Geeignetheit der gesetzlichen Anforderungen an einen Beteiligungsbericht als Steuerungselement30
5.Schluss35
6.Literaturverzeichnis37
Textprobe:Textprobe:
Kapitel 3.1.2, Beteiligungscontrolling: Wie bereits eingangs erwähnt, haben Großunternehmen ihre Aktivitäten in der Regel auf eine Vielzahl von Beteiligungen verteilt. Doch nicht nur bei den kapitalmarktorientierten Gesellschaften, sondern auch bei mittelständischen Unternehmen lässt sich ein Trend zur Dezentralisierung und Konzernierung feststellen. Gleichzeitig ist eine Unzufriedenheit mit den bestehenden Controllingsystemen in Holding-Organisationen zu konstatieren.
Aufgrund der Problematik in der Führung von Beteiligungen geht das Anliegen von Wissenschaft und Praxis einher, sich auch mit Fragen der Steuerung von komplexen Unternehmensstrukturen zu beschäftigen. Aus den besonderen Anforderungen, denen das Controlling von wirtschaftlichen Beteiligungen ausgesetzt ist, ergibt sich die Notwendigkeit einer eigenständigen Konzeption des Beteiligungscontrollings bzw. Konzerncontrolli...
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