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Dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan kommt eine elementare Bedeutung im Gesellschaftsrechts zu. Der wirtschaftliche Erfolg von Genossenschaften wird maßgeblich davon bestimmt, wie die Aufsichtsräte ihre Aufgaben verstehen und wahrnehmen.Mit diesem Buch unterstützen die Autoren die praktische Arbeit der Aufsichtsräte durch die Erläuterung der rechtlichen Grundlagen der Aufsichtstätigkeiten.Dieses Buch gibt einen Überblick über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des genossenschaftlichen Aufsichtsrats. Anhand anschaulicher Beispiele zeigen die Autoren, wie die Aufsichtsratsmitglieder ihre…mehr

Produktbeschreibung
Dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan kommt eine elementare Bedeutung im Gesellschaftsrechts zu. Der wirtschaftliche Erfolg von Genossenschaften wird maßgeblich davon bestimmt, wie die Aufsichtsräte ihre Aufgaben verstehen und wahrnehmen.Mit diesem Buch unterstützen die Autoren die praktische Arbeit der Aufsichtsräte durch die Erläuterung der rechtlichen Grundlagen der Aufsichtstätigkeiten.Dieses Buch gibt einen Überblick über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des genossenschaftlichen Aufsichtsrats. Anhand anschaulicher Beispiele zeigen die Autoren, wie die Aufsichtsratsmitglieder ihre Verantwortlichkeiten in der Praxis gewissenhaft und ordentlich wahrnehmen können.Die im Anhang abgedruckten aktuellen Mustersatzungen und Gesetzestexte dienen als Hilfestellung bei weiterführenden Fragen zum Aufgaben- und Rechtespektrum des Aufsichtsrats.Im Vordergrund stehen die branchenspezifischen Besonderheiten der Kreditgenossenschaften. Zahlreiche Beispiele und Erläuterungen für die Waren- Dienstleistungs- und Agrargenossenschaften ergänzen diese Ausführungen.Die 10. Neuauflage berücksichtigt die Veränderungen durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 sowie die Neuerungen des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II), das am 12. August 2021 in Kraft getreten ist.
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