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Im Jahr 1988 verabschiedeten 55 Staaten in Ottawa die UNIDROIT-Leasing-Konvention. Damit liegt ein kodifiziertes Leasingrecht vor, das auch Bedeutung für die nationale Behandlung des Leasing haben wird. Die Arbeit beschäftigt sich mit möglichen Auswirkungen der Konvention auf die dogmatische Konzeption des Leasing nach deutschem nationalen Recht. Als praktisches Beispiel wird hierzu eine Spezialfrage behandelt, nämlich die Frage nach dem Aufwendungsersatzanspruch des Leasinggebers, konkret dem Ersatzanspruch gegen den Leasingnehmer für Refinanzierungskosten des Leasinggebers.

Produktbeschreibung
Im Jahr 1988 verabschiedeten 55 Staaten in Ottawa die UNIDROIT-Leasing-Konvention. Damit liegt ein kodifiziertes Leasingrecht vor, das auch Bedeutung für die nationale Behandlung des Leasing haben wird. Die Arbeit beschäftigt sich mit möglichen Auswirkungen der Konvention auf die dogmatische Konzeption des Leasing nach deutschem nationalen Recht. Als praktisches Beispiel wird hierzu eine Spezialfrage behandelt, nämlich die Frage nach dem Aufwendungsersatzanspruch des Leasinggebers, konkret dem Ersatzanspruch gegen den Leasingnehmer für Refinanzierungskosten des Leasinggebers.
Autorenporträt
Der Autor: Andreas Knebel wurde 1961 in Bruchsal geboren. Er studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten in Heidelberg und Dijon. Nach dem Assessorexamen war er von 1991 bis 1992 Tutor im Rahmen des Studienzeitverkürzungsprogramms der Universität Heidelberg. Seit 1992 arbeitet er als Rechtsanwalt in einer Frankfurter Kanzlei.