Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12,0 Punkte, Universität Augsburg (Institut für Öffentliches Recht), Veranstaltung: Hauptseminar:"450 Jahre Augsburger Religionsfrieden", Sprache: Deutsch, Abstract: Obwohl man sich angesichts der verschiedenen weltweiten Kriege und Krisenherde mit den verschiedensten Konfliktpotentialen und möglichen -ursachen konfrontiert sieht, könnte es möglich sein, einen auf alle Konflikte übertragbaren Lösungsweg, einen Weg in den Frieden zu finden. Denn gleich ob nationale, ethnische, religiöse oder andere Faktoren die Grundlage besagter Auseinandersetzungen bilden (bzw. dafür herangezogen werden), ein allgemeingültiges Friedensmodell sollte in der Lage sein, einen für alle Seiten tragbaren Friedensvertrag zu entwickeln. Ein Modell, das sowohl unabhängig von der jeweiligen Ausgangssituation als auch der jeweiligen internationalen, nationalen oder regionalenVerortung, bspw. durch einen internationalen Schiedsvertrag eine dauerhafte Konfliktregelung etabliert. Im Folgenden gilt es nun zu klären, ob das Vertragswerk des Augsburger Religionsfriedens von 1555 für nachfolgende Friedensverhandlungen und -verträge, eine Vorbildfunktion übernommen hat, und falls dies so gewesen wäre, welche Aspekte, Ansätze und Ideen des Religionsfriedens von 1555 sich in heutigen Vertragstexten wieder finden lassen. Zur Klärung dieser Frage werden an dieser Stelle die verschiedenen Vertragstexte des sog. Osloer-Friedensprozesses zwischen Israel und den Palästinensern herangezogen werden. Beginnend mit der historischen Einordnung des Konflikts, soll die jeweilige Ausgangssituation mit Hilfe der verschiedenen Motivationslagen, Interessen und Zielvorstellungen der Akteure analysiert werden. In einem zweiten Schritt folgt eine Betrachtung einzelner Vertragspunkte beider Friedensprozesse, die einen allgemeinen Überblick über die Implementierung der jeweiligen Interessen, sowie dieinnere Ausgestaltung der Friedenswerke bieten sollen. Anhand der daraus resultierenden Erkenntnisse gilt es im abschließenden Kapitel, beide Friedensverträge einander gegenüberzustellen, um zu einer Klärung der Ausgangsfrage, ob der Augsburger Religionsfrieden Modellcharakter besäße, zu gelangen. Hier sollen neben den einschlägigen Vertragstexten vor allem auch die symptomatischen Konditionen verglichen werden, unter denen die Verträge formuliert wurden. Dies soll helfen, den zu klärenden Vorbildcharakter des Augsburger Friedens für spätere Friedensprozesse zu prüfen, die einem völlig anders gearteten Ursprung entwachsen sind.
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