Gezwungen durch die europäische Vereinheitlichung der Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften hat der deutsche Gesetzgeber auch die Gewinnverwendung in der GmbH neu geregelt. Während bislang der ausgewiesene Bilanzgewinn ohne eine gesellschaftsvertragliche Regelung vollständig ausgeschüttet werden musste, liegt die Entscheidung zwischen Ausschüttung und Thesaurierung nunmehr bei der einfachen Gesellschaftermehrheit. Der hier entstehende Konflikt der Gesellschafterinteressen kann nur durch eine sachliche Begrenzung der Entscheidungsfreiheit gelöst werden, deren Schranken entwickelt und beschrieben werden. Hieraus ergeben sich Formulierungsvorschläge für die Ausgestaltung der Gewinnverwendung in Gesellschaftsverträgen.