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Der Ausgleichsanspruch analog § 89b HGB aus Anlaß der Beendigung eines Kfz-Vertragshändlervertrags bildet nach wie vor eines der umstrittensten Probleme des Vertriebsrechts. Auch wenn die Rechtsprechung zur Analogie des § 89b HGB heute im wesentlichen als gefestigt gelten kann, sind die ablehnenden Stimmen in der Literatur zu keiner Zeit verstummt. Ein gänzlich anderes Bild bietet die Bestimmung der Ausgleichshöhe, bei der Rechtsprechung und Schrifttum noch weit von einer zufriedenstellenden Lösung entfernt sind. Zahlreiche gerichtliche Ausgleichsprozesse sind die Folge.
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Produktbeschreibung
Der Ausgleichsanspruch analog § 89b HGB aus Anlaß der Beendigung eines Kfz-Vertragshändlervertrags bildet nach wie vor eines der umstrittensten Probleme des Vertriebsrechts. Auch wenn die Rechtsprechung zur Analogie des § 89b HGB heute im wesentlichen als gefestigt gelten kann, sind die ablehnenden Stimmen in der Literatur zu keiner Zeit verstummt. Ein gänzlich anderes Bild bietet die Bestimmung der Ausgleichshöhe, bei der Rechtsprechung und Schrifttum noch weit von einer zufriedenstellenden Lösung entfernt sind. Zahlreiche gerichtliche Ausgleichsprozesse sind die Folge.

Vor diesem Hintergrund untersucht Mark Lorenz die Analogie des § 89b HGB "dem Grunde nach" nochmals eingehend auf ihre methodische Herleitung. Zur Bestimmung des Ausgleichs "der Höhe nach" erfolgt sodann eine vertragshändlerspezifische und branchenbezogene Auslegung der Tatbestandsmerkmale des § 89b HGB. Darauf aufbauend wird schließlich ein System von "Grundsätzen-Kfz" entwickelt, das der Ausgleichsberechnung im Automobilbereich zugrunde gelegt werden kann.