Immer häufiger werden deutsche Staatsangehörige im Ausland Opfer von Entführungen. Das wirft die Frage auf, ob und in welchem Umfang die deutsche Staatsgewalt in Entführungsfällen zu Hilfeleistungen verpflichtet ist. In der Öffentlichkeit wurde bereits darüber diskutiert, ob der Staat unter bestimmten Voraussetzungen sogar jegliche Hilfe ablehnen kann, z. B. wenn Touristen sich leichtsinnig in die Gefahr einer Entführung begeben haben. In diesem Zusammenhang ist auch zu klären, welche Mittel der Staatsgewalt zur Rettung eines im Ausland Entführten zur Verfügung stehen und unter welchen Bedingungen sich die aus einer Notlage Befreiten an den Kosten der Rettung zu beteiligen haben. Der Verfasser zieht zur Beantwortung dieser Fragen insbesondere das Völkerrecht, das Unionsrecht, das deutsche Verfassungsrecht und das Konsulargesetz als rechtliche Maßstäbe heran.