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Die Arbeit beschäftigt sich mit den strafprozeßrechtlichen Fragen, die ein Zeuge aufwirft, «dessen Ladung im Ausland zu bewirken wäre» ( 244 V 2 StPO). In der Strafrechtspraxis kommt der Vernehmung von Auslandszeugen aufgrund der fortgeschrittenen Internationalisierung fast aller gesellschaftlicher Bereiche, in denen Straftaten vorkommen, eine hohe Bedeutung zu. Im Rahmen des «Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege» wurde in 244 V StPO ein Satz 2 eingefügt, der es dem Richter ermöglicht, die Vernehmung von Auslandszeugen leichter abzulehnen. Die Einführung des 244 V 2 StPO wird hier zum…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit beschäftigt sich mit den strafprozeßrechtlichen Fragen, die ein Zeuge aufwirft, «dessen Ladung im Ausland zu bewirken wäre» ( 244 V 2 StPO). In der Strafrechtspraxis kommt der Vernehmung von Auslandszeugen aufgrund der fortgeschrittenen Internationalisierung fast aller gesellschaftlicher Bereiche, in denen Straftaten vorkommen, eine hohe Bedeutung zu. Im Rahmen des «Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege» wurde in 244 V StPO ein Satz 2 eingefügt, der es dem Richter ermöglicht, die Vernehmung von Auslandszeugen leichter abzulehnen. Die Einführung des 244 V 2 StPO wird hier zum Anlaß für eine Untersuchung genommen, wie Auslandszeugen de lege lata in den verschiedenen Phasen des Strafprozesses behandelt werden. Daneben wird das Ergebnis einer Befragung von Strafrechtspraktikern dargestellt und versucht, Empfehlungen für die Behandlungen von Auslandszeugen de lege ferenda zu geben.
Autorenporträt
Der Autor: Frank Guido Rose, geboren 1966 in Düren (Rheinland), studierte von 1989 bis 1993 in Göttingen und Trier Rechtswissenschaften. Von 1994 bis 1996 Referendariat beim OLG Celle, Schwerpunkt Strafrechtspflege, von 1996 bis 1998 Anfertigung der Dissertation. Seitdem ist er Staatsanwalt in Lübeck.