Das deutsche GmbH-Gesetz kennt keinen Ausschluss aus wichtigem Grund. Gleichwohl hat das Reichsgericht im Jahre 1942 den Gesellschafterausschluss als allgemeines Prinzip anerkannt - zu Lasten eines jüdischen Gesellschafters. Dieses Urteil gilt in der Rechtsliteratur bis heute als zitierwürdiges Präjudiz. Die vorliegende Studie tritt diesem Verständnis entgegen, indem sie die Geschichte des Urteils erzählt, dessen Vorgeschichte, die Geschichte seines Vordenkers und diejenige seiner Richter - und die Geschichte des ausgeschlossenen Gesellschafters. Die Studie versteht sich als methodologischer Beitrag zur historischen Kontextualisierung von Gerichtsentscheidungen.