Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Hauptaktionär, neuerdings auch in Deutschland, die Minderheitsaktionäre gegen ihren Willen und gegen eine Barabfindung ausschließen.
Dirk Schilling stellt den Aktionärsausschluss unter verbandsrechtlichen und rechtsvergleichenden sowie insbesondere unter sozialökonomischen Aspekten auf den Prüfstand. Die sozialökonomische Analyse dem Grunde nach zeigt, dass es auf dem Unternehmenskontrollmarkt Gründe für den Aktionärsausschluss geben kann. Ferner kann der Squeeze-out notwendige Bedingung für ein Delisting sein. Aus Sicht der Verfahrensgerechtigkeit ist der Ausschluss von Minderheitsaktionären zu verwerfen. Der Autor schlägt ein alternatives Ausschlussverfahren vor, um den trade-off zwischen ökonomischen Zielen und Gerechtigkeitsvorstellungen zu überwinden. Die sozialökonomische Analyse der Höhe nach ergibt, dass die Abfindung die unmittelbaren und mittelbaren Wertbeiträge berücksichtigen sollte. Da offenbar weder traditionelle Zukunftserfolgswertverfahren noch Marktpreise in der Lage sind, diesen Abfindungsreferenzpunkt zu erreichen, wird eine alternative Abfindungsform postuliert, um die identifizierten Ineffizienzen der etablierten Bewertungsmethoden zu überwinden.
Dirk Schilling stellt den Aktionärsausschluss unter verbandsrechtlichen und rechtsvergleichenden sowie insbesondere unter sozialökonomischen Aspekten auf den Prüfstand. Die sozialökonomische Analyse dem Grunde nach zeigt, dass es auf dem Unternehmenskontrollmarkt Gründe für den Aktionärsausschluss geben kann. Ferner kann der Squeeze-out notwendige Bedingung für ein Delisting sein. Aus Sicht der Verfahrensgerechtigkeit ist der Ausschluss von Minderheitsaktionären zu verwerfen. Der Autor schlägt ein alternatives Ausschlussverfahren vor, um den trade-off zwischen ökonomischen Zielen und Gerechtigkeitsvorstellungen zu überwinden. Die sozialökonomische Analyse der Höhe nach ergibt, dass die Abfindung die unmittelbaren und mittelbaren Wertbeiträge berücksichtigen sollte. Da offenbar weder traditionelle Zukunftserfolgswertverfahren noch Marktpreise in der Lage sind, diesen Abfindungsreferenzpunkt zu erreichen, wird eine alternative Abfindungsform postuliert, um die identifizierten Ineffizienzen der etablierten Bewertungsmethoden zu überwinden.