54,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in über 4 Wochen
  • Broschiertes Buch

Die Rechtsprechung hat die Rechtstellung des nicht und des anders organisierten Arbeitnehmers und Arbeitgebers im Arbeitskampf weitgehend der des Organisierten angeglichen; die Einbeziehung von »Außenseitern« ist vor allem auf Arbeitnehmerseite fester Bestandteil der Arbeitskampfpraxis in der Bundesrepublik Deutschland. Dies steht im Gegensatz zu § 3 TVG, wonach - abgesehen von den Betriebsnormen - nur der Organisierte vom Tarifvertrag erfaßt wird. Die dogmatische Begründung für diese Gleichbehandlung im Arbeitskampf, nicht aber im Tarif, wurde in der Vergangenheit nur vereinzelt entwickelt.…mehr

Produktbeschreibung
Die Rechtsprechung hat die Rechtstellung des nicht und des anders organisierten Arbeitnehmers und Arbeitgebers im Arbeitskampf weitgehend der des Organisierten angeglichen; die Einbeziehung von »Außenseitern« ist vor allem auf Arbeitnehmerseite fester Bestandteil der Arbeitskampfpraxis in der Bundesrepublik Deutschland. Dies steht im Gegensatz zu § 3 TVG, wonach - abgesehen von den Betriebsnormen - nur der Organisierte vom Tarifvertrag erfaßt wird. Die dogmatische Begründung für diese Gleichbehandlung im Arbeitskampf, nicht aber im Tarif, wurde in der Vergangenheit nur vereinzelt entwickelt. Thüsing versucht die Einbeziehung des Außenseiters - differenziert nach Nicht- und Andersorganisierten - auf Grundlage der von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der ganz herrschenden Meinung im Schrifttum vertretenen Streik- und Aussperrungsträgerschaft der Koalitionen zu begründen. Darauf aufbauend gibt er Lösungshinweise sowohl zu klassischen Fragen wie selektiver Aussperrung, Ausgleichzahlungen an Nichtorganisierte und Beteiligung an der Urabstimmung als auch zu neuesten Problemen des Arbeitskampfrechts - Recht zur Betriebsstillegung und Rechtstellung des Mitglieds ohne Tarifbindung im Arbeitskampf. All dies erfolgt mit stetem Blick auf die Praxis; insbesondere im einführenden rechtstatsächlichen Teil gibt er einen umfassenden, vor allem auf Information durch die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden aufbauenden Überblick, der bisher fehlte. Umfassend angelegt ist diese Darstellung ein hilfreicher Beitrag zur Strukturierung des sich ohne gesetzliche Normierung entwickelnden Arbeitskampfrechts. Sie dürfte für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen interessant sein.
Autorenporträt
Prof. Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn.