Die Vertragsbeziehung zwischen bildenden Künstlern und Galeristen darf als einer der letzten Bereiche des Wirtschaftslebens gelten, der bis heute von rechtlicher Seite kaum Beachtung gefunden hat. Ein wichtiger Grund hierfür mag der im Kunsthandel weit verbreitete Vorbehalt gegenüber schriftlichen Vereinbarungen sein. Ausgehend von der Vertragspraxis werden in dieser Arbeit die im Kunsthandel am häufigsten vorkommenden Vertragstypen untersucht.
Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet der Ausstellungsvertrag, der die Ausstellung und den Verkauf von (meist unveröffentlichten) Werken der bildenden Kunst und der Fotografie zum Gegenstand hat. Da Galeristen und Künstler meist in einer dauerhaften Geschäftsbeziehung stehen, werden auch exklusive Kooperationsverträge auf ihre Zulässigkeit überprüft. Die Arbeit schließt mit einem Überblick über die urheberrechtlichen Interessen, die bei Künstlerverträgen regelmäßig betroffen sind.
Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet der Ausstellungsvertrag, der die Ausstellung und den Verkauf von (meist unveröffentlichten) Werken der bildenden Kunst und der Fotografie zum Gegenstand hat. Da Galeristen und Künstler meist in einer dauerhaften Geschäftsbeziehung stehen, werden auch exklusive Kooperationsverträge auf ihre Zulässigkeit überprüft. Die Arbeit schließt mit einem Überblick über die urheberrechtlichen Interessen, die bei Künstlerverträgen regelmäßig betroffen sind.