Der Bund erstrebt eine energiepolitische Wende. Einer der wichtigsten Programmpunkte ist der "unumkehrbare" Ausstieg aus der wirtschaftlichen Nutzung der Kernenergie. Inzwischen hat sich gezeigt, dass die Umstellung von der Förderung auf die Abwicklung der Kernenergie die Vorgaben verschiedener Rechtsebenen zu beachten hat. Das vorübergehend diskutierte sofortige Wiederaufbereitungsverbot berührte völkerrechtliche Fragen, aber auch Grundfreiheiten im europäischen Binnenmarkt sind betroffen. Unklar ist auch, welchen Rahmen der EURATOM-Vertrag für die nationale Energiepolitik zieht. Schließlich wirft die Politik des Ausstiegs aus der wirtschaftlichen Nutzung der Kernenergie bedeutsame verfassungsrechtliche Fragen auf. Die vorliegende Studie befasst sich vor allem mit den verfassungsrechtlichen, aber auch mit europarechtlichen Fragen.