Der Kontext ist mehr denn je von einer Fülle von Vorschriften geprägt, die von zwei großen Regulierungsorganen stammen: der OHADA, einer Gemeinschaft zur rechtlichen Integration, die für die Ausarbeitung der gemeinrechtlichen Gemeinschaftsvorschriften zuständig ist, und der Zentralbank der westafrikanischen Staaten (BCEAO), die für die Geldpolitik der westafrikanischen Staaten zuständig ist, die die Währungsbehörde der westafrikanischen Staaten ist, zuständig für die spezifischen Vorschriften, die ausschließlich auf das anwendbar sind, was das Gesetz zur Regelung des Bankwesens in Artikel 2 als "Kreditinstitute", "Banken" (Artikel 3) und "Finanzinstitute mit Bankcharakter" (Artikel 4) bezeichnet.In einem solchen Kontext ist die Verantwortung des Bankjuristen umso größer, was die Existenz von Rechts- und Prozessabteilungen rechtfertigt.Es ist Aufgabe der Juristen, in Verbindung mit der Generaldirektion der Bank dieser "Direktion für Rechtsangelegenheiten" einen Inhalt zu geben, mit ihrer direkten oder indirekten Beteiligung an allen rechtlichen Angelegenheiten.Der Bankjurist muss sich auch seiner Rolle in der Bank bewusst sein; seiner Verantwortung für die Ausarbeitung und Überwachung der Verfahren, die in der Bank angewandt werden.