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Erläuterung des Rechts von Lübeck um 1300Die wichtigste Rechtsordnung im Ostseeraum im Spätmittelalter war das Recht der Stadt Lübeck, des "Haupts der Hanse". Über 100 Städte von Tondern in Dänemark bis Reval und Narwa in Estland lebten seit dem 13. und teilweise sogar bis ins 20. Jahrhundert nach diesem Recht, und auch im hansischen Kontor in Nowgorod galt lübisches Recht. Der Kommentar stellt nun zum ersten Mal seit 250 Jahren systematisch und vollständig dar, aus welchen Elementen dieses Recht bestand.Das lübische Recht im Bardewikschen Codex enthielt viel modernes Handels- und…mehr

Produktbeschreibung
Erläuterung des Rechts von Lübeck um 1300Die wichtigste Rechtsordnung im Ostseeraum im Spätmittelalter war das Recht der Stadt Lübeck, des "Haupts der Hanse". Über 100 Städte von Tondern in Dänemark bis Reval und Narwa in Estland lebten seit dem 13. und teilweise sogar bis ins 20. Jahrhundert nach diesem Recht, und auch im hansischen Kontor in Nowgorod galt lübisches Recht. Der Kommentar stellt nun zum ersten Mal seit 250 Jahren systematisch und vollständig dar, aus welchen Elementen dieses Recht bestand.Das lübische Recht im Bardewikschen Codex enthielt viel modernes Handels- und Schiffsrecht. Hinzu kamen die Regeln, durch die der nahezu allmächtige Rat, der dazu noch als oberstes Gericht fungierte, seine Stellung definierte und festigte. Aber auch der normale Alltag der bedeutenden Handels- und Hafenstadt ist sichtbar: Unfähige Geschäftsnachfolger, Pfänder für die Zeche in Tavernen, Schlägereien mit Klerikern, Männer, die ihre Eheversprechen brechen, Regeln über den Abstand derKloaken von der Grundstücksgrenze und über den Tropfenfall aus Regenrinnen auf das Nachbargrundstück. Das Messen mit falschem Maß wird ebenso geregelt wie Beleidigungen, üble Nachrede und Zank zwischen den hohen Herren auf dem Rathaus.Der Kommentar erläutert den ganzen Kosmos des alltäglichen Lebens in einer selbstbewussten und nahezu unabhängigen Stadt im späten Mittelalter.
Autorenporträt
Albrecht Cordes, Prof. Dr. M.A., studierte Jura und Geschichte in Freiburg i.Br. und ist seit 1999 Professor für mittelalterliche und neuere Rechtsgeschichte und für Zivilrecht an der Goethe-Universität Frankfurt a.M., Mitherausgeber des Handwörterbuchs zur deutschen Rechtsgeschichte, Vorstandsmitglied des Hansischen Geschichtsvereins, Schriftleiter der Hansischen Geschichtsblätter und Präsident des deutschen Studienzentrums in Venedig.