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Die Arbeit befasst sich mit der Reichweite von Bürgerbegehren in der Bauleitplanung. Dabei liegt der Fokus auf jenen Bürgerbegehren, die nicht unmittelbar unter den bauleitplanerischen Ausschlusstatbestand fallen. Diese Fragestellungen mit Bezug zur Bauleitplanung wurden von den Gerichten vielfach als Versuch der Umgehung des Ausschlusstatbestandes und damit als unzulässig bewertet. Vor diesem Hintergrund wird untersucht, ob thematisch die Bauleitplanung berührende Themen sowie Fragen im Vorfeld der Planung und der Planverwirklichung dem bauleitplanerischen Ausschlusstatbestand unterfallen…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit befasst sich mit der Reichweite von Bürgerbegehren in der Bauleitplanung. Dabei liegt der Fokus auf jenen Bürgerbegehren, die nicht unmittelbar unter den bauleitplanerischen Ausschlusstatbestand fallen. Diese Fragestellungen mit Bezug zur Bauleitplanung wurden von den Gerichten vielfach als Versuch der Umgehung des Ausschlusstatbestandes und damit als unzulässig bewertet. Vor diesem Hintergrund wird untersucht, ob thematisch die Bauleitplanung berührende Themen sowie Fragen im Vorfeld der Planung und der Planverwirklichung dem bauleitplanerischen Ausschlusstatbestand unterfallen müssen. Die Bewertung erfolgt aus bauleitplanerischer Perspektive sowie unter dem Aspekt des Vorrangs des Gemeinderats wie er in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG zum Ausdruck kommt. Die Arbeit schließt mit einem Verordnungsvorschlag über die Zulässigkeit von Bürgerbegehren an der Schnittstelle zur Bauleitplanung.
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Autorenporträt
Anna van den Heuvel studied law at Julius-Maximilians University in Würzburg. After her First State Examination in Law and the completion of her complementary studies in European Law, she completed her legal clerkship at the Higher Regional Court of Nuremberg. She works as an attorney in administrative law with a focus on public building law.