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Der Neue zum neuen Bauvertragsrecht!
Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, das am 1.1.2018 in Kraft getreten ist, führt zu zahlreichen Änderungen rund um den Bauvertrag und den Architekten- und Ingenieurvertrag. Die Autoren erläutern, wo die Baubeteiligten mit Veränderungen rechnen müssen und wie sie rechtssicher damit umgehen.
Außerdem bietet die 16. Auflage:
eine gelungene Kombination aus Praxishandbuch und Lehrbuch
Orientierung an den möglichen bauvertraglichen Ansprüchen und Klagearten
Lösungen auch für schwierigen und seltenen Fragestellungen
führt auch den
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Produktbeschreibung
Der Neue zum neuen Bauvertragsrecht!

Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, das am 1.1.2018 in Kraft getreten ist, führt zu zahlreichen Änderungen rund um den Bauvertrag und den Architekten- und Ingenieurvertrag. Die Autoren erläutern, wo die Baubeteiligten mit Veränderungen rechnen müssen und wie sie rechtssicher damit umgehen.

Außerdem bietet die 16. Auflage:

eine gelungene Kombination aus Praxishandbuch und Lehrbuch

Orientierung an den möglichen bauvertraglichen Ansprüchen und Klagearten

Lösungen auch für schwierigen und seltenen Fragestellungen

führt auch den Einsteiger verständlich in die Kernfragen des Baurechts ein

höchste Aktualität

unbedingte Praxisnähe

immenser Fundus an Urteilen und umfangreichen Literaturhinweisen

immer orientiert an der höchstrichterlichen Rechtsprechung

umfangreiches, detailliertes Stichwortverzeichnis
Autoren:
Prof. Dr. Ulrich Werner , Rechtsanwalt in Köln, Honorarprofessor an der RWTH Aachen
Dr. Walter Pastor , Vors. Richter am OLG Köln a.D., Köln
Ulrich Dölle , Rechtsanwalt in Köln
Fabian Frechen , Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Köln

Aus der Fachpresse:
"jung, dynamisch und in jeder Hinsicht erfreulich. Ein großartiges Buch, das man nur empfehlen kann."
RAuN Dr. Harald Volze, in DS 2015, 91

" grundlegendes, ausführliches und mit einer wahren Fülle von Fundstellen versehenes Werk. Es macht "Spaß", darin zu lesen. Somit: Inhaltlich exzellent und äußerlich vorbildlich."
RA und FA für Bau- u. Architektenrecht Prof. Thomas Thierau, in BauR 2013, 720