Die Durchführung von Bauarbeiten kann für Nachbargrundstücke ein beträchtliches Schadensrisiko darstellen. Für den Nachbarn besteht die Gefahr, dass die Liquidation entsprechender Schäden auf der Grundlage des Deliktsrechts an einer Exkulpation des Bauunternehmers scheitert.Vor diesem Hintergrund behandelt die vorliegende Arbeit die Frage, inwieweit der Bauvertrag zwischen Bauherrn und Bauunternehmer drittschützende Wirkung zugunsten des Nachbarn entfalten kann. Die Verfasserin stellt die dogmatischen Grundlagen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter dar und untersucht die Relevanz des Rechtsinstituts für Fallkonstellationen aus der Baupraxis mit Nachbarbezug.