Wegen seiner Unbestimmtheit ist der Begriff der "Bedrohung des Friedens" in der Praxis des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen der wichtigste Anknüpfungspunkt für ein Tätigwerden nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen. Dies gilt insbesondere in solchen Fällen, die nach klassischem Völkerrecht innere Angelegenheiten der Staaten betreffen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt bei der Darstellung und Kategorisierung der Konflikte und Situationen, in denen der Sicherheitsrat eine Bedrohung des Friedens angenommen hat. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass der Sicherheitsrat in seiner Praxis bei (drohenden) Verletzungen bestimmter international geschützter Rechtsgüter von hohem Rang, insbesondere bei schweren Menschenrechtsverletzungen, unabhängig von der Gefahr grenzüberschreitender militärischer Auseinandersetzungen eine Bedrohung des Friedens angenommen hat. Er hat dabei nicht einen erweiterten Bedrohungs-, sondern einen erweiterten Friedensbegriff zugrunde gelegt