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Art. 1 Abs. 1 des Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommens (EuGVÜ) eröffnet seinen Anwendungsbereich für privatrechtliche Streitigkeiten. Die hiernach erforderliche Abgrenzung zum öffentlichen Recht nimmt der EuGH auf vertragsautonomer Grundlage vor. Er berücksichtigt dabei die Zielsetzung und die Systematik des Übereinkommens sowie die allgemeinen Rechtsgrundsätze, die sich aus der Gesamtheit der innerstaatlichen Rechtsordnungen ergeben. Die vorliegende Arbeit stellt den Versuch dar, diese Grundsätze zu präzisieren und gemeineuropäische Prinzipien zur Abgrenzung des öffentlichen vom privaten Recht zu entwickeln.…mehr

Produktbeschreibung
Art. 1 Abs. 1 des Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommens (EuGVÜ) eröffnet seinen Anwendungsbereich für privatrechtliche Streitigkeiten. Die hiernach erforderliche Abgrenzung zum öffentlichen Recht nimmt der EuGH auf vertragsautonomer Grundlage vor. Er berücksichtigt dabei die Zielsetzung und die Systematik des Übereinkommens sowie die allgemeinen Rechtsgrundsätze, die sich aus der Gesamtheit der innerstaatlichen Rechtsordnungen ergeben. Die vorliegende Arbeit stellt den Versuch dar, diese Grundsätze zu präzisieren und gemeineuropäische Prinzipien zur Abgrenzung des öffentlichen vom privaten Recht zu entwickeln.
Autorenporträt
Der Autor: Ulrich Soltész, geboren 1967, studierte ab 1988 Rechtswissenschaften in Freiburg und Brüssel. In Freiburg absolvierte er auch seine Referendarzeit. 1998 schloß er sein Promotionsverfahren an der Universität Freiburg ab. Er ist als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Europarechts in Stuttgart und Brüssel tätig.