Das Urheberrechtsgesetz macht das Bestehen verschiedener Ansprüche vom Vorliegen eines Originals abhängig, definiert den Begriff aber nicht. Gerade das Folgerecht, das für Künstler eine wichtige Einnahmequelle ist, setzt ein Original voraus. Die Arbeit untersucht die Konzeption des Originalbegriffs, bisherige Definitionsvorschläge sowie die einschlägige Rechtsprechung. Auch weitere Rechtsbereiche sowie die Gegebenheiten auf dem Kunstmarkt werden herangezogen, um den Begriff näher zu definieren. Im Hauptkapitel werden verschiedene Bereiche der bildenden Kunst näher betrachtet, so dass die Definition des Originals immer klarere Konturen gewinnt. Hierzu gehören Auflagenwerke wie Drucke, Skulpturen und Fotos, aber auch digitale Kunst, restaurierte Werke und Gemeinschaftswerke. Ein besonderer Fokus liegt auf modernen Kunstformen. Am Ende steht ein Definitionsvorschlag, der diesen Problembereichen gerecht wird.
"[D]ie Autorin [nimmt uns] auf überaus beeindruckende Weise auf eine Reise durch die Tiefen und Untiefen des Originalbegriffs mit, präsentiert uns unendlich viele neue Ideen und brillante Einzelanalysen, und holt uns mitfühlend durch zusammenfassende, manchmal sehr pädagogische Wiederholungen bei Abschweifungen oder Ermüdungen immer wieder auf ihren Gedankenpfad zurück." (Gerhard Pfenning, Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht 1, 2013)