Entwicklungslinien im Vertrags- und Gewohnheitsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Arbeiten zu einem «Umfassenden Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus»
Entwicklungslinien im Vertrags- und Gewohnheitsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Arbeiten zu einem «Umfassenden Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus»
Der Begriff des Terrorismus ist im Völkerrecht bis dato nicht abschließend definiert. Die Anschläge islamistischer Terroristen am 11. September 2001 auf ausgesuchte Ziele in den Vereinigten Staaten von Amerika haben das Phänomen nicht nur allgemein für das Völkerrecht bedeutsamer, sondern vor allem auch das Definitionsproblem brisanter werden lassen. Erste Versuche der Staatengemeinschaft, ein rechtlich fassbares Konzept auszuarbeiten, datieren in das Jahr 1937 zurück. Seitdem hat es in verschiedenen Bereichen des Völkerrechts viele weitere Definitionsansätze gegeben. Der Autor untersucht die…mehr
Der Begriff des Terrorismus ist im Völkerrecht bis dato nicht abschließend definiert. Die Anschläge islamistischer Terroristen am 11. September 2001 auf ausgesuchte Ziele in den Vereinigten Staaten von Amerika haben das Phänomen nicht nur allgemein für das Völkerrecht bedeutsamer, sondern vor allem auch das Definitionsproblem brisanter werden lassen. Erste Versuche der Staatengemeinschaft, ein rechtlich fassbares Konzept auszuarbeiten, datieren in das Jahr 1937 zurück. Seitdem hat es in verschiedenen Bereichen des Völkerrechts viele weitere Definitionsansätze gegeben. Der Autor untersucht die unterschiedlichen Entwicklungslinien im Kriegsrecht, Völkerstrafrecht, Internationalen Strafrecht, in der Resolutionspraxis des Sicherheitsrats sowie der Generalversammlung der Vereinten Nationen und in regionalen Abkommen zur Terrorismusbekämpfung und klopft ausgewählte Definitionen innerstaatlicher Rechtsordnungen ab. Beleuchtet wird dann, ob sich diese verschiedenen Ansätze zu einem einheitlichen Begriff verdichten lassen.
Der Autor: Tobias O. Keber, geboren 1974, studierte Rechtswissenschaft in Mainz. Seit seinem Zweiten Staatsexamen 2002 ist er als Rechtsanwalt und seit 2004 daneben als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Internationales Wirtschaftsrecht der Universität Mainz tätig. Derzeit vertritt er die Professur für Wirtschaftsrecht, insbesondere öffentliches und internationales Medien- und Informationstechnikrecht an der Fachhochschule Köln.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Begriff des Terrorismus im Kriegsrecht - Terrorismus als kriegsvölkerstrafrechtliches Verbrechen - Völkerstraftatbestand des Terrorismus und Handlungen außerhalb eines bewaffneten Konflikts - Terrorismus und Abkommen des Internationalen Strafrechts - Umfassendes Übereinkommen über den Internationalen Terrorismus - Regionale Abkommen zur Bekämpfung des Terrorismus - Begriff des Terrorismus in der Europäischen Union - Terrorismus in der Resolutionspraxis der Vereinten Nationen.
Aus dem Inhalt: Begriff des Terrorismus im Kriegsrecht - Terrorismus als kriegsvölkerstrafrechtliches Verbrechen - Völkerstraftatbestand des Terrorismus und Handlungen außerhalb eines bewaffneten Konflikts - Terrorismus und Abkommen des Internationalen Strafrechts - Umfassendes Übereinkommen über den Internationalen Terrorismus - Regionale Abkommen zur Bekämpfung des Terrorismus - Begriff des Terrorismus in der Europäischen Union - Terrorismus in der Resolutionspraxis der Vereinten Nationen.
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