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Der Begriff des Terrorismus ist im Völkerrecht bis dato nicht abschließend definiert. Die Anschläge islamistischer Terroristen am 11. September 2001 auf ausgesuchte Ziele in den Vereinigten Staaten von Amerika haben das Phänomen nicht nur allgemein für das Völkerrecht bedeutsamer, sondern vor allem auch das Definitionsproblem brisanter werden lassen. Erste Versuche der Staatengemeinschaft, ein rechtlich fassbares Konzept auszuarbeiten, datieren in das Jahr 1937 zurück. Seitdem hat es in verschiedenen Bereichen des Völkerrechts viele weitere Definitionsansätze gegeben. Der Autor untersucht die…mehr

Produktbeschreibung
Der Begriff des Terrorismus ist im Völkerrecht bis dato nicht abschließend definiert. Die Anschläge islamistischer Terroristen am 11. September 2001 auf ausgesuchte Ziele in den Vereinigten Staaten von Amerika haben das Phänomen nicht nur allgemein für das Völkerrecht bedeutsamer, sondern vor allem auch das Definitionsproblem brisanter werden lassen. Erste Versuche der Staatengemeinschaft, ein rechtlich fassbares Konzept auszuarbeiten, datieren in das Jahr 1937 zurück. Seitdem hat es in verschiedenen Bereichen des Völkerrechts viele weitere Definitionsansätze gegeben. Der Autor untersucht die unterschiedlichen Entwicklungslinien im Kriegsrecht, Völkerstrafrecht, Internationalen Strafrecht, in der Resolutionspraxis des Sicherheitsrats sowie der Generalversammlung der Vereinten Nationen und in regionalen Abkommen zur Terrorismusbekämpfung und klopft ausgewählte Definitionen innerstaatlicher Rechtsordnungen ab. Beleuchtet wird dann, ob sich diese verschiedenen Ansätze zu einem einheitlichen Begriff verdichten lassen.
Autorenporträt
Der Autor: Tobias O. Keber, geboren 1974, studierte Rechtswissenschaft in Mainz. Seit seinem Zweiten Staatsexamen 2002 ist er als Rechtsanwalt und seit 2004 daneben als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Internationales Wirtschaftsrecht der Universität Mainz tätig. Derzeit vertritt er die Professur für Wirtschaftsrecht, insbesondere öffentliches und internationales Medien- und Informationstechnikrecht an der Fachhochschule Köln.