Ziel der Arbeit ist es, die bislang in der Wissenschaft wenig behandelte Frage nach dem Begriff des Verletzten im StGB zu klären. Es wird besonderer Wert darauf gelegt, den Begriff aus der Systematik des Strafgesetzbuches heraus zu deuten. Die bereits für die Auslegung des Verletztenbegriffs in der StPO existierenden Ausführungen werden berücksichtigt. Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt der Arbeit ist die Darlegung der Besonderheiten für die Bestimmung des Verletzten beim Versuch.
Ziel der Arbeit ist es, die bislang in der Wissenschaft wenig behandelte Frage nach dem Begriff des Verletzten im StGB zu klären. Es wird besonderer Wert darauf gelegt, den Begriff aus der Systematik des Strafgesetzbuches heraus zu deuten. Die bereits für die Auslegung des Verletztenbegriffs in der StPO existierenden Ausführungen werden berücksichtigt. Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt der Arbeit ist die Darlegung der Besonderheiten für die Bestimmung des Verletzten beim Versuch.
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Autorenporträt
Die Autorin: Tanja Schröter, geboren 1968 in Wuppertal. Von 1988 bis 1994 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bochum; Erstes Juristisches Staatsexamen 1994. Von 1996 bis 1998 Referendariat am Landgericht Wuppertal. Zweites Juristisches Staatsexamen 1998; Promotion im gleichen Jahr.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Historische Entwicklung - Gründe für den Antragsvorbehalt - Anderweitige Verwendung des Verletztenbegriffs im Gesetz - Die verschiedenen Ansätze nach dem allgemeinen Sprachgebrauch - Die Bedeutung der Einwilligung für den Begriff des Verletzten - Der Verletzte bei den einzelnen Antragsdelikten - Die Berechtigung mehrerer - Der Begriff des Verletzten beim Versuch - Der Verletzte beim Fahrlässigkeitsdelikt.
Aus dem Inhalt: Historische Entwicklung - Gründe für den Antragsvorbehalt - Anderweitige Verwendung des Verletztenbegriffs im Gesetz - Die verschiedenen Ansätze nach dem allgemeinen Sprachgebrauch - Die Bedeutung der Einwilligung für den Begriff des Verletzten - Der Verletzte bei den einzelnen Antragsdelikten - Die Berechtigung mehrerer - Der Begriff des Verletzten beim Versuch - Der Verletzte beim Fahrlässigkeitsdelikt.
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