Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 14, Ludwig-Maximilians-Universität München (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Grundlagenseminar über Strafrecht und Rechtsphilosophie, Sprache: Deutsch, Abstract: Im ersten Teil ist die Diskussion über das Rechtsgut der Vermögensdelikte im chinesischen Strafrecht darzulegen. Zuerst sind das System der Vermögensdelikte und die einschlägigen Paragrafen in Bezug auf den Vermögensbegriff im chStGB übersichtlich zu erörtern. Dann sind die Standpunkte der Rechtsprechung bzw. der Literatur zu besprechen, insbesondere ist der im Mittelpunkt stehende Meinungsstreit über die Lehre von Eigentumsrecht, die Lehre von Gewahrsam bzw. die Vermittlungslehren auseinanderzusetzen. Als Zwischenergebnis soll der gegenwärtige Meinungsstand zum Vermögensbegriff im chinesischen Strafrecht erfasst werden. Im zweiten Teil ist der Vermögensbegriff im deutschen Strafrecht darzustellen, nämlich Juristischer Vermögensbegriff, wirtschaftlicher Vermögensbegriff bzw. Juristisch-ökonomische Vermittlungslehre. Als Zwischenergebnis ist die Juristisch-ökonomische Vermittlungslehre zu vertreten. Mit einer problematischen Fallgruppe vom Betrug gegenüber dem Dieb als Beispiel lassen sich im letzten Teil die unterschiedlichen Ergebnisse im chinesischen und deutschen Strafrecht darstellen.
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