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Die Arbeit stellt ausführlich die Entwicklung der Leitsätze, die den Unternehmen auferlegten Sorgfaltspflichten und das Beschwerdeverfahren bei den Nationalen Kontaktstellen dar. Anhand einer normativen und empirischen Analyse kommt die Autorin zu dem Ergebnis, dass die Leitsätze trotz ihrer nach wie vor ambivalenten Ausgestaltung eine zunehmende verhaltenssteuernde Wirkung entfalten. Dieser Wirkung kommt angesichts bisheriger Hürden bei der rechtlichen Regulierung und Haftbarmachung von Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen eine besondere Bedeutung zu. Sie fordert das klassische…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit stellt ausführlich die Entwicklung der Leitsätze, die den Unternehmen auferlegten Sorgfaltspflichten und das Beschwerdeverfahren bei den Nationalen Kontaktstellen dar. Anhand einer normativen und empirischen Analyse kommt die Autorin zu dem Ergebnis, dass die Leitsätze trotz ihrer nach wie vor ambivalenten Ausgestaltung eine zunehmende verhaltenssteuernde Wirkung entfalten. Dieser Wirkung kommt angesichts bisheriger Hürden bei der rechtlichen Regulierung und Haftbarmachung von Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen eine besondere Bedeutung zu. Sie fordert das klassische Völkerrechtsverständnis heraus und wird mit der Bezeichnung "soft law" nur unzureichend charakterisiert. Die Autorin sieht die Leitsätze als Teil einer aktuellen Dynamik, die zu einer völker(gewohnheits)rechtlichen Verfestigung der unternehmerischen Verantwortung zum Respekt der Menschenrechte führen könnte.
Autorenporträt
Karen Weidmann wurde 1970 in Pakistan geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften in Bielefeld und Bonn mit dem Schwerpunkt Völker- und Europarecht. Am Graduate Institute Geneva (IUHEI) erlangte sie das Diplôme d'Etudes Supérieures en Relations Internationales (D.E.S.) mit einer Abschlussarbeit zum Thema »A Principle of Democratic Legitimacy in International Law«. Sie arbeitete als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Lehrstühlen von Prof. Dr. Matthias Herdegen, Universität Bonn und Prof. Dr. Gerd Seidel, Humboldt-Universität Berlin und sammelte vielfältige Erfahrungen als freiberufliche Dozentin. Sie absolvierte das Rechtsreferendariat in Berlin mit einer Station u.a. beim UN Hochkommissariat für Flüchtlinge und ist Mitglied der Interest Group on Business and Human Rights der European Society of International Law (ESIL). Seit 2002 ist Karen Weidmann Referentin im Bundeswirtschaftsministerium.