Das Gesetz über den Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken an die früheren Eigentümer vom 15. Juli 1996 (Mauergrundstücksgesetz) geht von der Wirksamkeit der Enteignung der sogenannten Mauergrundstücke aus und qualifiziert die innerstädtische Sektorengrenze Berlins entsprechend der Rechtsauffassung der DDR als Staatsgrenze. In der Konsequenz erhalten die Betroffenen lediglich ein Rückkaufrecht. Die Arbeit untersucht die für die Zuordnung der Mauergrundstücke maßgeblichen verfassungsrechtlichen Vorgaben, an denen sich auch das Mauergrundstücksgesetz messen lassen muß. Darüber hinaus wird der…mehr
Das Gesetz über den Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken an die früheren Eigentümer vom 15. Juli 1996 (Mauergrundstücksgesetz) geht von der Wirksamkeit der Enteignung der sogenannten Mauergrundstücke aus und qualifiziert die innerstädtische Sektorengrenze Berlins entsprechend der Rechtsauffassung der DDR als Staatsgrenze. In der Konsequenz erhalten die Betroffenen lediglich ein Rückkaufrecht. Die Arbeit untersucht die für die Zuordnung der Mauergrundstücke maßgeblichen verfassungsrechtlichen Vorgaben, an denen sich auch das Mauergrundstücksgesetz messen lassen muß. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen, ob die Geltung des Grundgesetzes in "Groß-Berlin" nach Art. 23 Satz 1 GG alte Fassung zugunsten der eigentumsfeindlichen DDR-Verfassung verdrängt werden kann. Diese Frage wird in erster Linie für die Betroffenen der Aufbau- und Baulandenteignungen relevant - können sie bei späterem Wegfall des Enteignungszwecks die Rückenteignung der Grundstücke verlangen?
Der Autor: Mark Weber wurde 1966 in Berlin geboren. 1985-1993 Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. 1988/89 Institut d'Études Politiques (I.E.P.) Bordeaux; Erwerb eines Certificat d'Etudes Politiques (C.E.P.) à titre étranger. 1993 erstes juristisches Staatsexamen. 1993-1995 Referent in der Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben. Juristischer Vorbereitungsdienst in Berlin. 1997 zweites juristisches Staatsexamen. Promotion im Jahre 2000. Seit 1999 Referent im Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt : Staatsrechtlicher Status Berlins - Aufbau- und Baulandenteignungen - Einigungsvertrag - Vermögensgesetz - Rückenteignungsanspruch - Recht und Wirklichkeit - Kollisionsrechtliche Bedeutung des Art. 23 GG a.F. - Enteignung der Mauergrundstücke - Völkerrechtlicher Status Berlins - Entmilitarisierter Status - Ordre public - Einigungsvertrag - Vermögensgesetz - Mauergrundstücksgesetz - Internationaler ordre public (Art. 25 GG).
Aus dem Inhalt : Staatsrechtlicher Status Berlins - Aufbau- und Baulandenteignungen - Einigungsvertrag - Vermögensgesetz - Rückenteignungsanspruch - Recht und Wirklichkeit - Kollisionsrechtliche Bedeutung des Art. 23 GG a.F. - Enteignung der Mauergrundstücke - Völkerrechtlicher Status Berlins - Entmilitarisierter Status - Ordre public - Einigungsvertrag - Vermögensgesetz - Mauergrundstücksgesetz - Internationaler ordre public (Art. 25 GG).
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