Der Autor unterzieht in der vorliegenden Arbeit den besonderen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG sowohl in seiner Bedeutung als Grundrecht für den Einzelnen als auch hinsichtlich seines Gehalts als Staatsauftrag zur Sozialgestaltung einer grundlegenden Untersuchung.
Dazu zeigt Stefan Straßmair zunächst das Verhältnis des Verfassungssatzes zu den einfachgesetzlichen Regelungen des Sozialrechts auf; insbesondere werden Entwicklung und Problematik des Rehabilitationsrechts bis zu seiner Zusammenfassung in dem neuen SGB IX im Juli 2001 dargestellt. Der verfassungsrechtliche Schwerpunkt der Arbeit liegt darauf, anhand der neueren Grundrechtsdogmatik einen Lösungsvorschlag für die Herleitung subjektiver Rechtspositionen aus dem neuen Gleichheitssatz zu entwickeln. Daneben wird auf die objektiv-rechtliche Bedeutung des Benachteiligungsverbots im Wertsystem des Grundgesetzes eingegangen. Schließlich bilden auch sogenannten Antidiskriminierungsgesetze zugunsten von Menschen mit Behinderungen in Europa und den USA einen Gegenstand der Arbeit. In diesem Zusammenhang wird sowohl auf gesetzgeberische Maßnahmen im Recht der Europäischen Union als auch auf die Hintergründe des im Mai 2002 in Kraft getretenen deutschen Gleichstellungsgesetzes eingegangen.
Dazu zeigt Stefan Straßmair zunächst das Verhältnis des Verfassungssatzes zu den einfachgesetzlichen Regelungen des Sozialrechts auf; insbesondere werden Entwicklung und Problematik des Rehabilitationsrechts bis zu seiner Zusammenfassung in dem neuen SGB IX im Juli 2001 dargestellt. Der verfassungsrechtliche Schwerpunkt der Arbeit liegt darauf, anhand der neueren Grundrechtsdogmatik einen Lösungsvorschlag für die Herleitung subjektiver Rechtspositionen aus dem neuen Gleichheitssatz zu entwickeln. Daneben wird auf die objektiv-rechtliche Bedeutung des Benachteiligungsverbots im Wertsystem des Grundgesetzes eingegangen. Schließlich bilden auch sogenannten Antidiskriminierungsgesetze zugunsten von Menschen mit Behinderungen in Europa und den USA einen Gegenstand der Arbeit. In diesem Zusammenhang wird sowohl auf gesetzgeberische Maßnahmen im Recht der Europäischen Union als auch auf die Hintergründe des im Mai 2002 in Kraft getretenen deutschen Gleichstellungsgesetzes eingegangen.