Mit der Absicherung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Private-Equity-Fonds unter anderem durch das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 16. Dezember 2003 wurde ein wesentliches Hindernis für die deutsche Beteiligungskapital-Branche beseitigt, das absehbar zu einer dauerhaft höheren Anzahl entsprechender Transaktionen führen wird.Das vorliegende Muster bezieht sich auf die Beteiligung eines Investors an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Bei sämtlichen Formulierungen wurde versucht, den Bedürfnissen von Altgesellschaftern und dem Investor gleichermaßen Rechnung zu tragen. Die aus der anglo-amerikanischen Vertragspraxis herrührenden Investorschutzklauseln (Anti-Dilution, Take Along/Drag Along) wurden umfassend berücksichtigt.