"An der Beweisschwierigkeit scheitert nicht selten das beste Recht." Was im Jahr 1929 mit diesem Satz beschrieben wurde, wird in einer Welt immer komplexerer und damit schwieriger zu beweisender Sachverhalte noch um einiges brisanter.
Um diese Beweisschwierigkeit zu reduzieren oder den Ausgang eines Beweisverfahrens vorhersehbarer zu machen, besteht im Rechtsverkehr ein nachvollziehbares Bedürfnis, Tatsachen oder Beweise zu fixieren - dies etwa in dem Versuch, den "Beweis" durch Vereinbarungen oder Verträge zu sichern und damit in einem eventuell nachfolgenden Zivilprozess sogar obsolet zu machen.
Das vorliegende Werk widmet sich dieser Thematik aus zivilprozess- und privatrechtlicher Perspektive und erörtert ua folgende Themen:
Gegenstand und Zweck des BeweisvertragsBeseitigung der Beweisbedürftigkeit durch gerichtliches GeständnisReichweite der Parteiautonomie bei der Festlegung des prozessualen SachverhaltsFixierung von "Tatsachen" durch Vereinbarung: Abschluss von GeständnisverträgenBeweisbefreiung durch präventive materiell-rechtliche Vereinbarungen
Um diese Beweisschwierigkeit zu reduzieren oder den Ausgang eines Beweisverfahrens vorhersehbarer zu machen, besteht im Rechtsverkehr ein nachvollziehbares Bedürfnis, Tatsachen oder Beweise zu fixieren - dies etwa in dem Versuch, den "Beweis" durch Vereinbarungen oder Verträge zu sichern und damit in einem eventuell nachfolgenden Zivilprozess sogar obsolet zu machen.
Das vorliegende Werk widmet sich dieser Thematik aus zivilprozess- und privatrechtlicher Perspektive und erörtert ua folgende Themen:
Gegenstand und Zweck des BeweisvertragsBeseitigung der Beweisbedürftigkeit durch gerichtliches GeständnisReichweite der Parteiautonomie bei der Festlegung des prozessualen SachverhaltsFixierung von "Tatsachen" durch Vereinbarung: Abschluss von GeständnisverträgenBeweisbefreiung durch präventive materiell-rechtliche Vereinbarungen