Die Beiträge des 13. Symposions der Kommission beschäftigen sich mit der Entwicklung und Umformung des biblischen und des römischen Gesetzesbegriffs. Konnte im neuzeitlichen Staatsrecht das staatliche Gesetz als Befehl eines souveränen, keine Schranken kennenden Gewalthabers definiert werden, so beruhte dies auf einer säkularisierenden Nachformung des biblischen Gesetzes durch Staatsgewalt. Heute ist wieder ein Gegenbild zur Herrschaft gelangt. Es orientiert sich wie das römische Recht an der antiken Tradition: Gesetzgebung wird als Arbeit an einer bereits bestehenden, zur Sicherung der menschlichen Bürgerfreiheiten geschaffenen Rechtsordnung begriffen.
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