Die Rechtswissenschaft besteht nicht nur aus Thesen und Theorien zur Systematisierung und Auslegung der Gesetzgebung. Sie entwirft auch ausgeklügelte Fälle, mit denen sie ihre Theorien belegt und konkurrierende Theorien herausfordert oder zu widerlegen sucht. Einige dieser Fälle sind unsterblich und - wie es scheint - um so unsterblicher, je lebensfremder sie sind. Anhand eines solchen Falles, der die deutsche Strafrechtswissenschaft bereits seit 150 Jahren beschäftigt, zeigt F.-C. Schroeder die Entwicklung der Strafrechtswissenschaft in dieser Zeit auf. Scharfsinnige Analysen vermischen…mehr
Die Rechtswissenschaft besteht nicht nur aus Thesen und Theorien zur Systematisierung und Auslegung der Gesetzgebung. Sie entwirft auch ausgeklügelte Fälle, mit denen sie ihre Theorien belegt und konkurrierende Theorien herausfordert oder zu widerlegen sucht. Einige dieser Fälle sind unsterblich und - wie es scheint - um so unsterblicher, je lebensfremder sie sind.
Anhand eines solchen Falles, der die deutsche Strafrechtswissenschaft bereits seit 150 Jahren beschäftigt, zeigt F.-C. Schroeder die Entwicklung der Strafrechtswissenschaft in dieser Zeit auf. Scharfsinnige Analysen vermischen sich mit eher skurrilen Produkten der Wissenschaft. Der Streifzug lässt die beteiligten Wissenschaftler zu ihrem eigenen Wort kommen und spiegelt so auch den Wandel der Sprache der Wissenschaft wider.
Friedrich-Christian Schroeder, geb. 1936. Studium der Rechtswissenschaft und der Osteuropakunde 1955-1959 in Bonn, West-Berlin und München. 1964 Promotion mit der Arbeit »Der Täter hinter dem Täter«, Habilitation 1968 (»Der Schutz von Staat und Verfassung im Strafrecht«). Seit 1968 o. Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Ostrecht an der Universität Regensburg. Vorstand des Instituts für Ostrecht München. Publikationen zum Strafrecht, Strafprozessrecht, zur Strafrechtsgeschichte, zum osteuropäischen Recht und zur Rechtsvergleichung.
Inhaltsangabe
Occidere: causam mortis praestare
Conditio sine qua non
Die Regel des Lebens
Fehlender Vorsatz
Keine »adäquate« Verursachung
Keine Berechenbarkeit
Der Traum vom Gewitter
Das Erbmotiv
Das Grundwasser
Romane und Dramen
Rechtsnormwidrigkeit als Erhöhung der Möglichkeit der Vereitelung des Normzwecks
Die Erbtante auf der Eisenbahn
Streit um den Vorsatz
Keine »objektive Zurechnung«
Gesetzmäßige Bedingung
Keine »Tatherrschaft«
Kein »Vorstellungsbild« des Tötens
Keine »Sozialadäquanz«
Diverses
Keine Täterschaft
»Lehrbuchkriminalität«
Neubelebung der Lehre von der objektiven Zurechnung
Blitz und Aids
Der Erbonkel als Täter
Resümee
Anhang: Die Genesis der Lehre von der objektiven Zurechnung
Rechtsnormwidrigkeit als Erhöhung der Möglichkeit der Vereitelung des Normzwecks
Die Erbtante auf der Eisenbahn
Streit um den Vorsatz
Keine »objektive Zurechnung«
Gesetzmäßige Bedingung
Keine »Tatherrschaft«
Kein »Vorstellungsbild« des Tötens
Keine »Sozialadäquanz«
Diverses
Keine Täterschaft
»Lehrbuchkriminalität«
Neubelebung der Lehre von der objektiven Zurechnung
Blitz und Aids
Der Erbonkel als Täter
Resümee
Anhang: Die Genesis der Lehre von der objektiven Zurechnung
Rezensionen
"Natur als Auftragsmörder. Der Blitz war's: Ein Kapitel Lehrbuchkriminalität Es gibt mehr Verbrechen zwischen Buchdeckeln als in der Wirklichkeit. Das wird nicht nur durch den notorisch unrealistischen Kriminalroman belegt, sondern auch durch die Lehre vom Strafrecht. Der Regensburger Jurist Friedrich Christian Schroeder hat jetzt die einhundertfünfzigjährige Geschichte einer ziemlich infamen Tat nachgezeichnet. [...] Schroeder notiert, dass heute kein Strafrechtsprofessor ohne den Gewitterfall auskomme. Und das, obwohl 1973 der Kriminologe Herbert Jäger hier einen Fall 'echter Lehrbuchkriminalität' ausgemacht hatte, bei der die Verbrechen nicht von Straftätern begangen, sondern von Strafrechtlern erdacht würden." -- Jürgen Kaube, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 31.03.2010
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