Die Kommunalverwaltung arbeitet auf der Grundlage eines Leitdokuments: dem Kommunalhaushalt. Dieser enthält die Ausgaben, die jedes Jahr getätigt werden müssen, und die verfügbaren Mittel, um sie zu finanzieren. Um ihn auszuführen, sind zwei Akteure unerlässlich: der Bürgermeister, der durch Anweisung entscheidet, und der Gemeindeeinnehmer, der die ondonnierte Ausgabe ausführt oder die fälligen und im Haushaltsplan vorgesehenen Einnahmen eintreibt. Die Rollen werden also unterschieden. Dies ist jedoch nur die Regel, die Ausnahmen zulässt, die die Tätigkeit des einen wie des anderen erleichtern.