Seit dem Inkrafttreten der Verfassungsänderung Nr. 45 vom 30. Dezember 2004 haben die drei Staatsgewalten normative, administrative und gerichtliche Verpflichtungen eingegangen, um den Bürgern eine effizientere und wahrheitsgetreuere Justiz zu bieten. Zu diesem Zweck schlossen sie die Republikanischen Pakte, die aus einer Reihe von Änderungen der zivil-, straf- und arbeitsrechtlichen Verfahrensvorschriften und Verwaltungsrichtlinien bestehen, um dem Grundrecht auf eine angemessene Dauer der bei der Justiz anhängigen Rechtsstreitigkeiten konkrete Gestalt zu verleihen. Auf der Grundlage von Untersuchungen, bei denen die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs quantitativ und qualitativ bewertet wurden, besteht das Ziel dieser Arbeit darin, diese öffentlichen Verpflichtungen als ein Beispiel für angewandte öffentliche Politik zu würdigen und nach einer Analyse unter dem Gesichtspunkt der Beteiligung des Obersten Gerichtshofs an der Verwirklichung dieser Rechtsgarantie zu dem Schluss zu kommen, dass noch viel getan werden kann.