Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Grundlagen und Allgemeines, Note: 1,7, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Institut für Politikwissenschaft und Japanologie), Veranstaltung: Aktuelle Herausforderungen des modernen Regierens, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Rolle des Bundeskanzlers in dem parlamentarischen Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland ist herausragend. Seine Entwicklung von einem vergleichsweise schwachen Amt, das in der Weimarer Republik ohne Frage der Machtfülle des Reichspräsidenten nachstand, in eine maßgebende Position der Politikgestaltung ist prägend für die zweite deutsche Demokratie. Es verwundert daher kaum, dass in weiten Teilen der Politikwissenschaft die Rede von einer "Kanzlerdemokratie" ist. Doch auch wenn das Grundgesetz dem Regierungschef weitreichende Kompetenzen einräumt, so legt es ihm doch zugleich auch in der tagespolitischen Ausübung seines Amtes eine Handvoll Vetospieler in den Weg, die diesen Spielraum erneut einengen, sei es die Opposition im Bundestag oder seien es bindende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. In diesem Zusammenhang ist es dann entscheidend, auf welche Machtmittel sich die Kanzlerschaft stützt. Eine dieser Stützen ist die Partei des Regierungschefs. Sicher nicht grundlos erwähnt Korte in nahezu jeder seiner Schriften, dass "Kanzlermacht immer Parteimacht ist". Zudem werden Regierungschefs auch medial immer wieder unter dem Aspekt beobachtet, wie ihre Bindung zu der eigenen Parteibasis ist. Die Kanzlerschaft von Gerhard Schröder (1998-2005) dient hierfür als gutes Beispiel. Während er in dualer Führung mit Oskar Lafontaine zu Beginn seiner Regierungszeit als einer der Retter der Sozialdemokratie aus den Tiefen der Opposition erschien, wurde spätestens nach der Übernahme des Parteivorsitzes immer mehr innerparteiliche Kritik am Regierungsstil Schröders laut. Bemerkenswert ist hierbei, dass Schröder erst während seiner Regierungszeit den Parteivorsitz erlangte und noch vor seiner Abwahl als Regierungschef den Vorsitz wieder abgab. Im Anschluss daran bildet sich die Frage nach einem direkten Zusammenhang heraus. Hat Schröder als Folge des Verlustes seines Parteivorsitzes, und damit einhergehend der Parteimacht, seine Kanzlerschaft verloren? Was ist überhaupt Parteimacht? Ist es für den Kanzler zwingend notwendig, den Parteivorsitz seiner Regierungspartei innezuhaben? Existiert nicht vielmehr ein grundlegender repräsentativer Widerspruch zwischen beiden Ämtern? Gibt es vielleicht noch andere Machtmittel oder Optionen, die den Verlust der sogenannten Parteimacht kompensieren könnten?
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